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Soziale Lagen

im Land Bremen

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Im Jahr 2023 lebte in der Stadt Bremen mehr als jeder Vierte (27 Prozent) unterhalb der Armutsgrenze. In Bremerhaven war es sogar ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent). Die Grenze der Einkommensarmut liegt laut EU-Standard bei 60 Prozent des mittleren gewichteten Einkommens. Dieses mittlere Einkommen lag 2023 für einen Ein-Personen-Haushalt bei 2.079 Euro netto, die Armutsgrenze damit bei 1.247 Euro. In Bremen ist die Armutsquote von 2021 bis 2023 nicht weiter gestiegen. In einigen Großstädten ist ein Rückgang zu beobachten: In Duisburg, Leipzig, Frankfurt, Hannover, Düsseldorf und Köln ist der Anteil der armutsgefährdeten Menschen im selben Zeitraum gesunken.

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Im Vergleich der Bundesländer gelten in Hamburg, Berlin, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg rund zehn Prozent der Bevölkerung als reich - gemessen am Einkommen. Im Bundesland Bremen gibt es lediglich rund fünf Prozent Einkommensreiche. Als einkommensreich gelten Personen und Haushalte, die mehr als 200 Prozent über dem nationalen, mittleren Einkommen von 1.976 € Euro (netto) im Jahr 2022 liegen. Das waren im selben Jahr alle Haushalte mit einer alleinwohnenden Person, die mehr als 3.953 € Euro für sich allein zur Verfügung hatten. Es ist jedoch realistischer, Personen die für sich allein über diese Summe pro Monat verfügen können, als wohlhabend zu charakterisieren. Denn wirklicher Reichtum ist kaum allein über ein gutes Einkommen zu erreichen, sondern vor allem über Vermögen (Immobilien, Aktien, Unternehmen).

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Deutlich mehr Menschen im Land Bremen waren im Jahr 2023 von Einkommensarmut betroffen (29 Prozent) als arbeitslos sind oder Leistungen zur Mindestsicherung erhalten. Das hat verschiedene Ursachen: Viele Beschäftigte sind im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit tätig und verbleiben trotz ihrer Erwerbstätigkeit unterhalb der Armutsgrenze. Auch wissen viele Menschen mit wenig Geld nicht, dass ihnen Soziallleistungen zustehen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss - oder sie scheuen den Kontakt mit "Ämtern" bzw. den bürokratischen Aufwand. Achtung: Aufgrund einer Umstellung bei der Erhebung des Mikrozensus sind die Daten zu Einkommensarmut und Mindestsicherung vor 2020 nicht mit den Daten nach 2020 vergleichbar!

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Thomas Schwarzer
Referent für kommunale Sozialpolitik

Am Wall 195
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-976
Fax: 0421/36301-995

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