Wer während der Ausbildungszeit ein Kind erwartet, steht vor neuen Herausforderungen. Wie sich diese meistern lassen.
Ganz wichtig: Dein Ausbildungsbetrieb darf dir wegen deiner Schwangerschaft nicht kündigen. Denn auch für Auszubildende gelten die Regeln des Mutterschutzes. Daraus ergeben sich viele weitere Vorteile zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschutz haben wir hier zusammengestellt.
So muss dir dein Ausbildungsbetrieb zum Beispiel bezahlte Freizeit für die Voruntersuchungen bei einer Frauenärztin, einem Frauenarzt oder einer Hebamme gewähren. Dabei musst du zwar Rücksicht auf die betrieblichen Belange des Ausbildungsbetriebes nehmen und den Termin möglichst außerhalb der Ausbildungszeit legen. Ist das nicht möglich, so muss der Ausbilder dich unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freistellen. Es ist nicht nötig, dass du diese Zeiten vor- oder nacharbeitest. Es darf auch keine Anrechnung auf Ruhepausen oder Erholungsurlaub stattfinden.
Außerdem darfst du nicht mehr jeder Tätigkeit nachgehen. So ist zum Beispiel Nachtarbeit nicht mehr erlaubt, du darfst ohne mechanische Hilfsmittel nicht regelmäßig schwerer als fünf Kilogramm heben und auch die Arbeit mit bestimmten Gefahrstoffen ist verboten. Aus all diesen Gründen ist es sinnvoll, den Ausbildungsbetrieb relativ früh über die Schwangerschaft zu informieren. Ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bist du dann bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes von der Ausbildung freigestellt.
1. Kinderbetreuung und Elternzeit – wie der Wiedereinstieg
nach der Geburt gelingt
Das A und O, um Ausbildung und Kind unter einen Hut zu bringen, ist eine gute Kinderbetreuung. Gut zu wissen: Jedes Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres hat einen Rechtsanspruch auf 20 Stunden Betreuung in der Woche oder u. U. mehr. Auch für jüngere Kinder kann dieser Rechtsanspruch gelten, wenn du in Ausbildung bist und gleich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen willst. Es gibt in Bremen und Bremerhaven eine breite Palette von Möglichkeiten, sein Kind gut betreut zu wissen. Informiere dich am besten schon während der Schwangerschaft, welches Angebot das passende für dich ist und wie du dein Kind dort anmelden kannst.
Mehr Informationen zur Kinderbetreuung findest du für Bremen hier und für Bremerhaven hier.
Wer nicht gleich wieder einsteigen will oder wer die Lücke bis zum Beginn der Kinderbetreuung überbrücken muss, kann auch die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie steht allen Müttern und Vätern auch im Ausbildungsverhältnis für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu. Nach der Elternzeit kannst du die Ausbildung wieder aufnehmen und zu Ende führen. Die Ausbildungszeit wird um die Dauer der Elternzeit verlängert. Du kannst nach dem Gesetz bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Das wäre für eine Ausbildung aber eine lange Unterbrechung. Deshalb überlege dir gut, wie viel Zeit du brauchst. Auch hier ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig informierst und frühzeitig mit Deinem Ausbilder absprichst, wann Du die Ausbildung wieder aufnehmen willst. Gut ist auch, wenn du während der Elternzeit den Kontakt zu deinem Betrieb und zur Berufsschule hältst, damit du auf dem Laufenden bleibst.
Da Du während der Elternzeit keine Vergütung beziehungsweise Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommst, kannst Du Elterngeld in unterschiedlichen Varianten beantragen. Nutze hier unbedingt die Beratungsmöglichkeiten!
Möchtest Du mehr über Regelungen zur Elternzeit wissen? Dann informiere Dich hier.
Möchtest Du mehr über das Elterngeld und den Elterngeldantrag erfahren? Dann informiere Dich hier.
2. Vollzeit- oder Teilzeitausbildung?
Mit einer guten Kinderbetreuung kannst du deine Ausbildung ganz normal fortsetzen. Wenn dir eine Berufsausbildung in Vollzeit mit Kind aber zu viel wird, gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit weiterzumachen. Ganz egal, um welchen Beruf es geht, grundsätzlich ist Teilzeitausbildung immer möglich. Allerdings muss auch der Ausbildungsbetrieb hiermit einverstanden sein. Auch nach Beginn der Ausbildung ist eine entsprechende Vereinbarung möglich. Derzeit gibt es zwei Teilzeitvarianten, die von den (Bremer) Betrieben vorgesehen sind:
Die wöchentliche Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts wird auf max. 50 Prozent gekürzt. Dann verlängert sich die Ausbildung entsprechend, allerdings höchstens um das Eineinhalbfache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Ausbildung zwar in Teilzeit, aber ohne Verlängerung der Ausbildungszeit absolviert wird. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit als üblich erreichen kannst, dann kann auf Antrag die Ausbildung verkürzt werden. Diese Verkürzung kann dann aber auch so aussehen, dass die wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird, du aber die Prüfung nicht früher als geplant ablegst.
Für die Kinderbetreuung musst du wissen: In der Berufsschule gibt es keine Teilzeitregelung, der Unterricht findet also in vollem Umfang statt. Meist lassen sich aber mit der Schule und den Lehrkräften Absprachen treffen, wie sich die Unterrichtszeiten am besten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbaren lassen.
Genauere Informationen zur Teilzeitausbildung findest Du hier.
3. Ausbildungsvergütung
Die Mindestvergütung für Auszubildende, geregelt in § 17 BBiG für Neuverträge ab dem 1.1.2020, kann bei einer Teilzeitausbildung prozentual entsprechend der Kürzung der Ausbildungszeit verringert werden. Du kannst deshalb Unterstützung bei unterschiedlichen Behörden beantragen. Mit Kind in der Ausbildung hast du zum Beispiel einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die man von der Agentur für Arbeit bekommt. Lass dich dazu am besten beraten, gerne auch bei uns in der Arbeitnehmerkammer.
Anfragen online
Hier können Sie uns als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen rechtliche Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stellen.
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (dort keine Rechtsfragen stellen).
Veranstaltungen
"Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld - Informationen für werdende Eltern"
Web-Veranstaltung am Donnerstag, 26. November 2020.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Ihr Recht – einfach erklärt sind zum Thema Mutterschutz folgende Termine geplant:
22. März 2022, 18.00–19.30 Uhr in Bremen Nord
29. März 2022, 17.00–18.30 Uhr in Bremerhaven
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Informationsmaterial zum Download
Infoblatt Mutterschutz
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Die Arbeitnehmerkammer unterstützt das Projekt Paula+, das einen umfangreichen Informationsaustausch zwischen alleinerziehenden Müttern in Bremen fördern möchte. Paula+ bietet soziale Beratung, Begegnungsmöglichkeiten, Ausbildung und Jobvermittlung an. Im Mehrgenerationenhaus Matthias-Claudius in der Neustadt finden regelmäßig Mütter-Treffen statt.
Infotool Familienleistungen
Mit dem Infotool des Bundesfamilienministeriums können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen und Hilfen Sie oder Ihre Familie zum aktuellen Zeitpunkt voraussichtlich Anspruch haben.