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Inklusion

Menschen mit Schwerbehinderung besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Text: Kai Huter, April 2023
Foto: Canva

Offen, inklusiv und frei zugänglich sollte der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 zufolge sein. Die Realität sieht leider oft anders aus. Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren zwar verbessert, Effekte zeigen sich bisher aber zu wenig. Menschen mit Behinderung sind nach wie vor schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Menschen ohne Behinderung. Vom Beschäftigungsaufschwung der letzten Jahre haben Menschen mit Schwerbehinderung nur unterdurchschnittlich profitiert. Die Teilhabe am Erwerbsleben ist ein wesentlicher Aspekt der Inklusion von Menschen mit Behinderung, hier muss noch mehr getan werden, um ihnen den Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 

Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen

Nur einer von fünf Bremer Betrieben erfüllt bisher seine gesetzliche Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Danach müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen. Bei den privaten Arbeitgebern liegt diese Quote bei nur 3,9 Prozent, der bremische öffentliche Dienst schafft immerhin das selbst gesteckte Ziel von 6 Prozent – insgesamt landet Bremen bei 4,2 Prozent. Das liegt unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent. Hier gibt es also Nachholbedarf, vor allem bei den privaten Arbeitgebern. Da viele Behinderungen erst im Verlauf des Lebens entstehen, sollte in den Betrieben mehr dafür getan werden, individuelle Lösungen zu finden, um Beschäftigte nach Erkrankungen im Betrieb zu halten. BEM-Verfahren sind ein Instrument, das noch zu selten genutzt wird.

Mit dem Budget für Arbeit und dem Budget für Ausbildung wurden in den letzten Jahren neue Fördermöglichkeit entwickelt, um Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung werkstattberechtigt wären, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  Hier könnten sowohl die privaten als auch die öffentlichen Arbeitgeber noch stärker aktiv werden, um neue inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Hoher Anteil arbeitet in Werkstätten

Viele Menschen mit Behinderung schaffen derzeit nicht den Weg in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt: Während von den 12.600 schwerbehinderten Beschäftigten im Land Bremen rund 9.400 in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes arbeiten, hat etwa ein Viertel (3.200) einen sogenannten Werkstattstatus – arbeitet also entweder direkt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder auf einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz in einem Betrieb.

Dies sind jedoch nur arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse, es besteht zum Beispiel kein Anspruch auf Tarif- oder den gesetzlichen Mindestlohn. Das Sondersystem der Werkstätten steht darüber hinaus in der Kritik, weil es nicht dem Inklusionsverständnis der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen bisher in Bremen nur sehr vereinzelt. 

Einen Überblick über die Situation von Beschäftigten mit Schwerbehinderung auf dem Bremer Arbeitsmarkt bietet unser KammerKompakt „Menschen mit Behinderung“.

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Dr. Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik

Am Wall 195
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-991
Fax: 0421/36301-995

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