Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen? Dann sind Sie auch Mitglied der Arbeitnehmerkammer und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
Mitgliedschaft
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobberinnen und Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.
Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder. Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese vereinigten sich im Jahr 2001 zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen, die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung erfolgt in der Satzung und die Selbstfinanzierung der Kammer durch ihre Zugehörigen regelt die Beitragsordnung.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind alle im Land Bremen beschäftigten Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden. Die Beiträge – 0,14 Prozent des monatlichen Bruttolohns (ab Januar 2025: 0,12 Prozent) ab einem Mindestgehalt von mehr als 538 Euro (2025: 556 Euro) – behält der Arbeitgeber ein und überweist diese an das Finanzamt.
- Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen vom 16. August 2022
- Satzung der Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen vom 13. September 2001
- Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer Bremen in der Fassung vom 7. Oktober 2021
- Beitragsmerkblatt
Das sind die Ausschüsse der Vollversammlung:
- Ausschuss "Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur"
- Ausschuss "Arbeitsrecht und Mitbestimmung"
- Ausschuss "Soziales, Gesundheit und Pflege"
- Ausschuss "Bremerhaven"
- Kooperationen und Einrichtungen
- KammerCard
Unser Bekenntnis zu Demokratie
Die Arbeitswelt und damit die Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind vielfältig. Alle gehören dazu, alle sind ein Teil von uns. Wir sind gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung in der Arbeitswelt.