"Er hat sich stets bemüht" - Viele Formulierungen in einem Zeugnis können erstmal positiv klingen, sind es aber gar nicht.
Wir erklären Dir in diesem Text, was eigentlich in Deinem Ausbildungszeugnis stehen muss und ob Du überhaupt ein Recht auf ein gutes Zeugnis hast.
1. Muss Dein Ausbildender Dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen?
2. Wann bekommst Du Dein Zeugnis?
3. Was ist der Unterschied zwischen einem qualifiziertem und
4. Welche Inhalte müssen in Deinem Zeugnis stehen?
5. Wie sollte Dein Zeugnis aussehen?
6. Du findest Deine Benotung zu schlecht. Was hast Du für Möglichkeiten?
1. Muss Dein Ausbildender Dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen?
Ja, nach Ende Deiner Ausbildung steht Dir ein Zeugnis zu – auch wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast. Das regelt der §16 vom Berufsbildungsgesetz. Wenn Dein Ausbildender Dir kein Arbeitszeugnis ausstellen möchte, kannst Du Dich in der Arbeitnehmerkammer über das weitere Vorgehen beraten lassen.
2. Wann bekommst Du Dein Zeugnis?
Rückt das Ende Deiner Ausbildung langsam in Sicht, kannst Du ein Ausbildungszeugnis verlangen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hast Du an Deinem letzten Ausbildungstag.
3. Was ist der Unterschied zwischen einem qualifiziertem und einem
einfachen Zeugnis?
Ein einfaches Ausbildungszeugnis ist lediglich ein Nachweis über Dauer, Art und Ziel Deiner Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es enthält keine Bewertung zu Deinen Leistungen und Deinem Verhalten während der Ausbildung.
Dein Ausbildender bewertet in einem qualifizierten Zeugnis auch Deine Leistung und Dein Sozialverhalten, weshalb es viel aussagekräftiger als ein einfaches Zeugnis ist.
Normalerweise stellen Arbeitgeber automatisch ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus, aber ohne Aufforderung von Dir, ist Dein Chef nicht dazu verpflichtet. Deshalb solltest Du ihn sicherheitshalber darauf ansprechen.
4. Welche Inhalte müssen in Deinem Zeugnis stehen?
Dein Ausbildungszeugnis muss vollständig und wahrheitsgetreu, wohlwollend, klar und verständlich formuliert sein. Dein Ausbildender muss also Deine positiven Eigenschaften betonen, aber darf nicht lügen – ein Balanceakt. Geheime Formulierungen – so genannte Codes („Er tat sein Möglichstes“, „Er arbeitete gemäß seinen Fähigkeiten“, „Sie gab ihr Bestes“) – sind verboten.
Auch wenn Dein Ausbildender Selbstverständlichkeiten, wie beispielsweise Pünktlichkeit besonders betont, solltest Du aufmerksam werden. Denn: Es stellt sich natürlich die Frage, ob Du sonst nichts zu bieten hast. Es ist kein gutes Zeichen, wenn sonst wichtige Eigenschaften fehlen, wie Deine Teamfähigkeit. Beispiele für Formulierungen, hinter denen sich Deine Note verbirgt, sind „stets zu unserer vollsten/ größten/ äußersten Zufriedenheit“ (Note 1) und „insgesamt/ Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ (Note 5).
Zusammenfassend darf das Zeugnis Deinen beruflichen Werdegang nicht ungerechtfertigt erschweren. Krankheitszeiten, Kündigungsgründe, Abmahnungen, Schwerbehinderungen , Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten gehören nicht in Dein Ausbildungszeugnis. Üblicherweise schreibt Dein Chef am Ende des Zeugnisses noch einen Dank für Dein Engagement und bedauert Dein Ausscheiden, falls Du nicht übernommen wirst.
5. Wie sollte Dein Zeugnis aussehen?
Du bekommst Dein Zeugnis schriftlich und auf Geschäftspapier. Es darf keine Flecken, Radierungen und Eselsohren aufweisen. Auch Deine Anschrift sollte darauf nicht vermerkt sein. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dein Zeugnis unterschreiben. Ein Zusenden per Mail ist nicht zulässig. Das Zeugnis sollte das Datum des letzten Ausbildungstages haben und frei von Rechtschreibfehlern sein.
6. Du findest Deine Benotung zu schlecht. Was hast Du für
Möglichkeiten?
In größeren Firmen schreiben normalerweise speziell geschulte Beschäftigte der Personalabteilung Dein Zeugnis. In kleineren Betrieben fehlt es den Zeugnisverfassern oft an Schulungen. So können sich Fehler und missverständliche Formulierungen einschleichen.
Bei falschen oder unzulässigen Formulierungen hast Du Anspruch darauf, Dein Ausbildungszeugnis korrigieren zu lassen. Dasselbe gilt, wenn Deine Leistung objektiv zu schlecht bewertet wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass die Note drei den Normalzustand darstellt.
Möchtest Du eine bessere Bewertung als „befriedigend“, musst Du vor dem Arbeitsgericht Deine bessere Leistung beweisen. Entsprechendes gilt für Deinen Ausbildenden: hat er Dich schlechter bewertet, muss er die Gründe dafür belegen können.
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