Das erste Gehalt ist etwas ganz besonderes. Doch wonach richtet sich die Höhe meines Gehalts? Mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
Stand: 28. Dezember 2023 / san
1. Wie viel Geld bekomme ich?
Als Azubi hast Du einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Mit jedem Jahr Deiner Ausbildung verdienst Du etwas mehr Geld - maßgeblich ist dabei aber das Ausbildungsjahr und nicht das Kalenderjahr. Wenn Du Deine Ausbildung im Herbst begonnen hast, steigt Deine Vergütung erst im Herbst darauf, also zum zweiten Ausbildungsjahr. Gezahlt werden muss Deine Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats.
Deine Ausbildungsvergütung richtet sich auch nach der jeweiligen Branche in der Du arbeitest. Oft gibt es für Branchen Tarifverträge. Gilt ein solcher Tarifvertrag für Dich, kannst Du daraus die Höhe Deiner Vergütung entnehmen. Wie genau die Tarifregelungen für Deine Branche aussehen, kannst Du entweder bei der jeweiligen Kammer, der Gewerkschaft oder beim Bremer Tarifregister erfahren, die aktuelle Liste findest du hier. Gilt der Tarifvertrag für Dich nicht, dann muss die Ausbildungsvergütung aber mindestens 80 Prozent des tariflichen Ausbildungslohns betragen. Das gilt auch, wenn es keinen Tarifvertrag für Deine Branche geben sollte. Dann richtet sich Deine Vergütung nach den Regelungen einer vergleichbaren Branche oder nach den Empfehlungen von Kammer oder Innungen. Wenn Dein Arbeitgeber Dir mehr zahlen möchte, gibt es dafür keine Begrenzungen.
Außerdem gibt es auch für Auszubildende einen Mindestlohn - das heißt, niedriger darf Deine Ausbildungsvergütung nicht sein. (Allerdings gibt es Ausnahmen. Komm einfach zu uns in die Beratung oder schreib uns, wenn Dein Gehalt niedriger ist).
Mindestausbildungsvergütung pro Monat
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | |
2021 | 550,00 | 649,00 | 742,50 | 770,00 |
2022 | 585,00 | 690,30 | 789,75 | 819,00 |
2023 | 620,00 | 731,60 | 837,00 | 868,00 |
2024 | 649,00 | 766,00 | 876,00 | 909,00 |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jedes Jahr spätestens zum 1. November die neuen Mindestausbildungsvergütungen für das nächste Jahr bekannt.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Branchen teilweise sehr in der Höhe der Bezahlung. Du solltest auch daran denken, dass bestimmte Berufe in der Ausbildung sehr gut bezahlt werden, es später dann aber keine großen Gehaltssteigerungen mehr geben wird. Andersherum kannst Du teilweise in schlecht bezahlten Ausbildungsberufen später deutlich mehr Geld verdienen.
Es kann nicht schaden, sich einmal umzuhören, was andere in der Ausbildung oder auch später im Beruf verdienen. Hierbei darfst Du ganz entspannt sein: über Gehalt darf geredet werden! Es gibt kaum Einschränkungen bei dieser Regel und diese gelten nur dann, wenn ein Wettbewerbsnachteil für das Unternehmen bestünde. Der Arbeitgeber darf dann Geheimhaltung verlangen: dies gilt allerdings eher für Führungskräfte und nicht für Azubis.
2. Welche Abzüge habe ich?
Es gibt einen Unterschied zwischen Deiner Brutto- und Nettovergütung. Bruttovergütung ist der Betrag, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, Nettovergütung ist der Betrag, der im Endeffekt an Dich überwiesen wird.
Solange Du im Monat weniger als 950 Euro verdienst, werden keine Steuern abgezogen. Die Abzüge für die Sozialversicherung beschränken sich auf etwa 20 Prozent Deiner Vergütung. Sollte Deine Vergütung weniger als 325 Euro betragen, bist Du auch von den Sozialabgaben ausgenommen - die muss dann Dein Arbeitgeber bezahlen. Aufgrund dieser Schutzregelungen für niedrige Gehälter kann es allerdings auch dazu kommen, dass Du nach einer Erhöhung unterm Strich weniger Geld bekommst.
3. Werden Überstunden bezahlt?
Wer Überstunden macht, hat auch Anspruch auf eine Bezahlung dieser Mehrarbeit beziehungsweise auf einen Freizeitausgleich. Sofern Du und Dein Ausbilder keine vertragliche Vereinbarung hierüber getroffen habt, hat der Betrieb die Wahl. Dein Arbeitgeber kann also darüber entscheiden, ob Dir die Überstunden bezahlt werden oder Du sie "abfeiern" kannst.
Falls Dein Gehalt nicht reicht, kannst Du Dich hier informieren, welche Hilfen Du bekommen kannst.
Das könnte Dich auch interessieren:
Schlagwörter
Rechtsberatung
Sie haben rechtliche Fragen?
Unsere Telefonberatung
Bremen: 0421-36301-11
Bremerhaven: 0471-92235-11
Mo., Di., Mi. und Do.: 9 - 16 Uhr,
Fr.: 9 - 12 Uhr
Downloads
Fragen zur Ausbildung?
Azubis in Bremen und Bremerhaven beraten wir kostenlos in rechtlichen Fragen rund um die Ausbildung.
Telefonische Beratung
Mo bis Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 12.30 Uhr
Bremen: 0421 · 36301-11
Bremerhaven: 0471 · 92235-11
Oder komm einfach vorbei: Beratungszeiten