Sommerhitze am Arbeitsplatz

Achten Sie auf Ihre Gesundheit

Kopfweh, Schlappheit, Übelkeit – alles mögliche Folgen während des Arbeitens bei hohen Temperaturen.

Das Arbeiten bei Hitze kann nicht nur Ihren Körper stark beanspruchen, diese Belastung kann sich ebenso auch auf die Qualität Ihrer Arbeit auswirken. So nehmen Konzentration und Leistungsfähigkeit ab, das Fehler- und Unfallrisiko dagegen steigt. Zwar gibt es keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei und auch keine Maximaltemperatur für Arbeitsstätten, allerdings sind bei hohen Raumtemperaturen Schutzmaßnahmen zu treffen, um gesundheitlicher Gefährdung vorzubeugen.

Welche Maßnahmen muss Ihr Arbeitgeber treffen, um die Beschäftigten vor zu großer Hitze zu schützen?
Und welche Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer?
 

Arbeitsschutz: Was muss Ihr Arbeitgeber tun?

Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius und mehr muss für Abkühlung gesorgt werden. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb verantwortlich. Den Arbeitgeber beratend unterstützen können Betriebsärztinnen und -ärzte und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat hat dieser hierbei Mitbestimmungsrechte. Die Beschäftigten müssen über die gesundheitlichen Belastungen und die Schutzmaßnahmen informiert werden.

Technische Schutzmaßnahmen haben Priorität
Wenn bei Ihnen am Arbeitsplatz die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände dazu führt, dass das Thermometer über 26 Grad Celsius anzeigt, dann sind diese mit geeigneten Sonnenschutzsystemen, etwa außenliegenden Jalousien, auszurüsten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aktualisiert fortlaufend Gestaltungsbeispiele bei zu hohen Raumtemperaturen.

Arbeitsräume ab 30 Grad Celsius
Spätestens ab einer Außentemperatur von 26 Grad Celsius und innen 30 Grad Celsius ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu handeln: Indem er Getränke bereitstellt, lockere Kleidung erlaubt oder nachts lüftet. Ab 35 Grad Celsius Innentemperatur darf ohne Hitzeschutzmaßnahmen in einem Raum nicht mehr gearbeitet werden.
 

Was können Sie selbst tun?

Messen Sie die Temperatur am Arbeitsplatz, wenn sie Ihnen zu heiß erscheint. Dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich. Wenn während der Arbeitszeit im Innenraum mehr als 26 Grad Celsius erreicht werden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an direkte Vorgesetzte, damit Maßnahmen zur Senkung der Temperaturen ergriffen werden. Informieren Sie auch die betriebliche Interessenvertretung, fragen Sie Betriebsärztin oder -arzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit um Rat. Schlagen Sie vor, das Thema Sommerhitze am Arbeitsplatz im Arbeitsschutzausschuss zu behandeln.

Persönliche Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz

  • Tragen Sie in Innenräumen leichte, nicht eng anliegende Kleidung 
  • Achten Sie bei Arbeiten unter freiem Himmel auf genügend Sonnenschutz: Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme und passende Kleidung (je dichter und dunkler ein Gewebe ist, desto besser ist der Sonnenschutz)
  • Trinken Sie ausreichend: am besten Wasser, ungesüßte Kräutertees und Fruchtsaftschorlen. Bei schwerer Arbeit in großer Hitze drei bis fünf Liter täglich. Kaffee oder Tee in Maßen bringen den Kreislauf in Schwung.
  • Verbringen Sie die Mittagspause im Schatten, am besten in Innenräumen und legen Sie kurze Zusatzpausen ein. Das senkt die UV-Strahlenbelastung deutlich (zwischen 11 und 15 Uhr ist sie am höchsten).

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  • Sonne & Hitze: Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Freien

    Gesundheitsinfo, August 2017

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  • Sommerhitze am Arbeitsplatz

    Gesundheitsinfo, April 2016

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