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Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb hat der Betriebsrat gemäß §80 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Er soll sich für ausreichend besetzte Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einsetzen.
Sieht der Betriebsrat diese Ziele gefährdet, kann er mit einer Generalanspruchsklausel auf Information gemäß §80 Abs. 2 BetrVG prüfen, ob und welche Aufgaben sich für ihn daraus ergeben. Dafür benötigt er konkrete wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen, über Ereignisse und Prozesse.
Kann der Betriebsrat nachweisen, dass die angeforderten Informationen über das Unternehmen einen konkreten Bezug zu seinen Aufgaben hat, etwa wenn es um Arbeitsplatzsicherheit- und Bedingungen geht, muss das Unternehmen ihm die wirtschaftlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Im Falle einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat gemäß §111 BetrVG rechtzeitig und umfassend zu informieren. Weiterhin muss er sich mit dem Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung beraten, etwa über den Interessenausgleich oder den Sozialplan.
Ein Wirtschaftsausschuss kann nach §106ff BetrVG gebildet werden. Das Wirtschaftsausschussgremium besitzt erweiterte Rechte gegenüber der Geschäftsführung und wird regelmäßig von ihr unaufgefordert unterrichtet. Der Wirtschaftsausschuss kann darüber hinaus initiativ viel früher als der Betriebsrat und ohne eine Begründung Informationen, Unterlagen und Berichte in wirtschaftlichen Angelegenheiten von der Geschäftsführung anfordern.
Sie fragen sich, ob sie als Interessenvertretung wirtschaftliche Unterlagen anfordern oder einen Wirtschaftsausschuss bestellen können? Wir helfen Ihnen Ihr Recht zu verstehen und auch umzusetzen.
Die Beratung wird nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen durchgeführt. Das kann eine schnelle, telefonische Beantwortung einer einzigen Frage sein, aber auch die umfassende, betriebsspezifisch Beratung in konkreten Einzelfragen. So begleiten wir Sie auf Wunsch in schwierigen Prozessen (zum Beispiel Sanierung) und nehmen dabei auch mit Ihnen zusammen relevante Gespräche mit der Geschäftsführung oder externen Unternehmensberatern wahr. Alle Maßnahmen werden individuell auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort abgestimmt. Wir bieten Ihnen für jede Frage eine "maßgeschneiderte Lösung" bieten.
(Wirtschaftliche Mitbestimmung)
Violenstraße 12, 3. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-964
Fax: 0421/36301-999
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