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Vorsitz der Interessenvertretung

Wer den Vorsitz eines Gremiums innehat, ist auch Ansprechpartner- oder Partnerin desselben. Über diese Rolle hinaus sind jedoch noch vielfältige Aufgaben wahrzunehmen.

Das Gesetz sieht eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gremium und Vorsitz vor. Die Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretung erfolgt daher aus dem Gremium heraus. Diese Aufgabenverteilung soll eine effektive Arbeit des Gremiums gewährleisten.

Zu den Aufgaben der oder des Vorsitzenden gehören zum Beispiel: 

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Vertretung des Gremiums im Rahmen der gefassten Beschlüsse
  • Einladung zu den Sitzungen
  • Leitung der Sitzungen

Zu beachten ist, dass nur entsprechend der Beschlussfassung durch das Gremium eine Vertretung nach außen erfolgen darf. Dies gilt auch in dringenden Fällen. Allerdings kann das Gremium auch ein Verhandlungsmandat beschließen.

Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:

  • Welche Anforderungen bestehen für eine ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung
  • Wie können eine Sitzungsleitung und Beschlussvorlagen aussehen?
  • Was ist unter laufenden Geschäften zu verstehen?
  • Welche Aufgaben können an Ausschüsse und Arbeitsgruppen delegiert werden?

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Regina Schmidt
Beraterin Mitbestimmung und Technologieberatung

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