Steuerrecht

Terminvergabe AKB003_IconInfo

Die Terminvergabe für die Steuererklärung 2022 startet am 23.08.2023. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder online.

Für die Bearbeitung der Steuererklärung werden folgende Angaben/Dokumente benötigt:

  • Erklärung über Einkünfte und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf) – bei Eheleuten von beiden unterschrieben. 
  • Ihre Steuerunterlagen gem. Merkblatt Steuererklärung (pdf)

Die Gebühr von 10 Euro entfällt.

Für die Steuerjahre 2021, 2020 und 2019 können Sie ebenfalls einen Termin vereinbaren. Sofern sich hierbei aber Fristüberschreitungen ergeben, sind diese nicht von der Arbeitnehmerkammer zu vertreten.

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Termin für unsere Steuerberatung online zu vereinbaren.

Mit der KammerCard können Sie Beratungstermine online buchen und sehen direkt, welche Termine verfügbar sind. Falls Sie noch keine KammerCard besitzen - hier finden Sie alle wichtigen Informationen.



Steuerentlastungsgesetz

Stand: 20. Juni 2022

Weltweite Ereignisse führen im Jahr 2022 zu Preissteigerungen, insbesondere bei der Energie. Besonders Bürgerinnen und Bürger werden dadurch erheblich belastet. Darum wurden Steuerentlastungsgesetze beschlossen. Wir geben einen kurzen Überblick.

  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 für die, die sie selbst machen ist der 31. Oktober 2022 (statt der 31. Juli 2022)
     
  • Die Homeoffice-Pauschale (fünf Euro pro Tag, maximal 120 Arbeitstage von zu Hause aus) gilt auch in 2022 weiter
     
  • Die teilweise steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 (um sechs Monate) verlängert
     
  • Der Corona-Bonus ist steuerfrei für Pflegekräfte bis zu 4.500 Euro insgesamt. Gilt bis 31. Dezember 2022.

 
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt:

  • ein höherer Grundfreibetrag von 10.347 Euro (statt 9.984 Euro),
  • eine höhere Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro (statt 1.000 Euro) und
  • ab dem 21. Entfernungskilometer werden 38 Cent pro km angesetzt statt der üblichen 30 Cent (befristet bis 2026).

 
Eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro erhalten Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 grundsätzlich mit dem September-Gehalt 2022. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn über die Lohn-/Gehaltsabrechnung.
 
Ein Kinderbonus von 100 Euro wird für alle Kinder gezahlt, für die im Laufe des Jahres 2022 mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld besteht/bestand.
 


Beratungsbefugnis der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sie haben andere Fragen zum Steuerrecht? Beispielsweise möchten Sie wissen, welche Einkünfte zu versteuern sind? Oder haben Sie steuerrechtliche Fragen etwa zur Steuerklassenwahl oder steuerlichen Behandlung geringfügig Beschäftigter? Diese Beratung ist für Mitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen kostenlos.

Beratungsbefugnis bei Hilfeleistungen in Steuersachen

Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer bieten wir Ihnen Hilfeleistungen in steuerlichen Fragen. Wir sind hinsichtlich der Beratungsbefugnis den Lohnsteuerhilfevereinen gleichgestellt – geregelt in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). 

Die Hilfeleistung in Steuersachen ist danach in den folgenden Fällen unzulässig:

  • Bei Einkünften, die aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit (auch Honorartätigkeiten) erzielt wurden oder wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Es sei denn, die den Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in voller Höhe steuerfrei. 
     
  • Haben Sie im Veranlagungsjahr Einkünfte erzielt, die bezüglich unserer Hilfeleistung gesetzlich ausgeschlossen wurden, ist es insgesamt für uns unzulässig, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Es gilt hier der Grundsatz, dass eine Teilung des Mandats (also die Steuererklärung teilweise ohne die genannten, ausgeschlossenen Einkünfte anzufertigen) nicht zulässig ist. 

    Unter diese Ausschlussregelung fallen zum Beispiel auch: 
     
    • Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ihren erzeugten Strom an den Energieversorger veräußern. Sie werden unternehmerisch tätig und erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
       
    • Tupperware-Berater, nebenberufliche Versicherungsvertreter, selbstständige Künstler (beispielsweise Musiker) und Aufsichtsratsmitglieder. 
       
    • Gegebenenfalls auch Mitglieder kommunaler Vertretungen und nebenberuflich tätiger Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer, sofern bei diesen die Freibeträge von jährlich 3.000 € (ab 2021) bzw. 2.400 € (bis 2020) überschritten werden.
       
  • Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist auch unzulässig, wenn neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt werden, bei denen bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden. So darf keine Einkommensteuererklärung erstellt werden, wenn die Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammen mit den Einnahmen (Zinserträge, Dividenden usw.) aus Kapitalvermögen bei Ledigen 18.000 € bzw. bei Verheirateten 36.000 € jährlich übersteigen.

Im Rahmen unserer eingeschränkten Beratungsbefugnis ist es uns nicht gestattet, Sie bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen zu unterstützen. Die aktuelle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen gilt im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022. Für weitere Informationen, informieren Sie sich gern auf den Seiten von bremen.de


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  • Grundinformationen für Steuerunterlagen

    Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.

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  • Merkblatt Steuererklärung

    Diese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.

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  • Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt

    bei Eheleuten von beiden unterschrieben

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  • Vollmacht

    Abgabe der unterschriebenen Vollmacht nur bei einem persönlichen Termin.

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  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Quelle: Finanzamt Bremen

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  • Steuerunterlagen Vermietung

    Diese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.

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  • Photovoltaik

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