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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

Steuererklärung

Terminvergabe AKB003_IconInfo

Die Steuerterminvergabe für das Jahr 2024 läuft derzeit. Für Bremen und Bremen-Nord sind die Termine bereits ausgebucht, in Bremerhaven sind noch Termine verfügbar. 
Termine können Sie Online und telefonisch in den Geschäftsstellen (siehe Infokasten) vereinbaren. 

Für die Bearbeitung der Steuererklärung werden folgende Angaben/Dokumente benötigt: 

  • Erklärung über Einkünfte und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf) – bei Eheleuten von beiden unterschrieben. 
  • Ihre Steuerunterlagen gem. Merkblatt Steuererklärung (pdf)

Für die Steuerjahre 2023, 2022 und 2021 können Sie ebenfalls einen Termin vereinbaren. Sofern sich hierbei Fristüberschreitungen ergeben, sind diese nicht von der Arbeitnehmerkammer zu vertreten.

Hinweis: Wer im Veranlagungsjahr ein Haus oder eine Wohnung zu Vermietungszwecken erworben hat oder ein Bestandsobjekt erstmals zur Vermietung nutzt, kann seine Steuererklärung leider nicht bei uns anfertigen lassen. 

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Termin für unsere Steuerberatung online zu vereinbaren.

Mit der KammerCard können Sie Beratungstermine online buchen und sehen direkt, welche Termine verfügbar sind. Falls Sie noch keine KammerCard besitzen - hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Alle wichtigen Dokumente zum Download AKB003_Icon-Download

  • Grundinformationen für Steuerunterlagen

    Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.

    Download PDF
  • Merkblatt Steuererklärung

    Diese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.

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  • Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt

    bei Eheleuten von beiden unterschrieben

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  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Quelle: Finanzamt Bremen

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  • Steuerunterlagen Vermietung

    Diese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.

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  • Photovoltaik

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Beratungsbefugnis der Arbeitnehmerkammer Bremen

Mitgliedern der Arbeitnehmerkammer bieten wir Hilfeleistungen in steuerlichen Fragen. Hinsichtlich der Beratungsbefugnis sind wir Lohnsteuerhilfevereinen gleichgestellt. Es gelten die Regelungen des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Die Hilfeleistung in Steuersachen ist danach in den folgenden Fällen unzulässig:

  • Bei Einkünften, die aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb (auch ruhend) oder aus selbständiger Tätigkeit (auch Honorartätigkeiten) erzielt wurden oder wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt wurden. Es sei denn, die den Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 Einkommensteuergesetz (EStG) in voller Höhe steuerfrei.
  • Haben Sie im Veranlagungsjahr Einkünfte erzielt, für die unsere Hilfeleistung gesetzlich ausgeschlossen ist, ist es insgesamt für uns unzulässig, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Eine Teilung des Mandats (also die Steuererklärung teilweise ohne die genannten, ausgeschlossenen Einkünfte anzufertigen) ist nicht zulässig.
    Unter die Ausschlussregelung fallen zum Beispiel:
     
    • Bis einschließlich 2021: Ratsuchende mit einer Photovoltaikanlage, die ihren erzeugten Strom an den Energieversorger veräußern.
    • Ratsuchende mit Einnahmen aus Social-Media-Kanälen (YouTube, TikTok etc.), von der VG Wort, nebenberufliche Versicherungsvertreter/innen, selbstständige Künstler/innen (beispielsweise Musiker/innen) und Aufsichtsratsmitglieder.
    • Mitglieder kommunaler Vertretungen und nebenberuflich tätiger Übungsleiter/innen, Ausbilder/innen, Erzieher/innen und Betreuer/innen, sofern bei diesen die Freibeträge von jährlich 3.000 € bzw. 840 € überschritten werden.

Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist auch unzulässig, wenn die Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammen mit den Einnahmen (Zinserträge, Dividenden usw.) und privaten Veräußerungsgeschäften aus Kapitalvermögen bei Ledigen 18.000 € bzw. bei Verheirateten 36.000 € jährlich übersteigen.
Wer im Veranlagungsjahr ein Haus oder eine Wohnung zu Vermietungszwecken erworben hat oder ein Bestandsobjekt erstmals zur Vermietung nutzt, kann seine Steuererklärung leider nicht bei uns anfertigen lassen. 

SteuerrechtsberatungAKB003_Icon-Kontakt

Sie haben steuerliche Fragen?

Terminvereinbarung:
Bremen:
Tel.: 0421 36301-59
Bremen-Nord:
Tel.: 0421 66950-0
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-59
Online Termin buchen

Telefonische Beratung:
(Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr)
Bremen:
Tel.: 0421 36301-40
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-10

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  • Grundinformationen für Steuerunterlagen

    Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.

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    Diese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.

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    Quelle: Finanzamt Bremen

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  • Steuerunterlagen Vermietung

    Diese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.

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