Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Steuererklärung

Terminvergabe AKB003_IconInfo

Die Steuerterminvergabe für das Jahr 2023 läuft seit dem 7. August. Die Termine für Bremen-Stadt und Bremen-Nord sind vergeben. In Bremerhaven sind noch Termine verfügbar. 

Für die Bearbeitung der Steuererklärung werden folgende Angaben/Dokumente benötigt:

  • Erklärung über Einkünfte und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf) – bei Eheleuten von beiden unterschrieben. 
  • Ihre Steuerunterlagen gem. Merkblatt Steuererklärung (pdf)

Für die Steuerjahre 2022, 2021 und 2020 können Sie ebenfalls einen Termin vereinbaren. Sofern sich hierbei Fristüberschreitungen ergeben, sind diese nicht von der Arbeitnehmerkammer zu vertreten.

Termine für das Jahr 2024 werden wieder ab Januar 2025 vergeben.

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Termin für unsere Steuerberatung online zu vereinbaren.

Mit der KammerCard können Sie Beratungstermine online buchen und sehen direkt, welche Termine verfügbar sind. Falls Sie noch keine KammerCard besitzen - hier finden Sie alle wichtigen Informationen.



Beratungsbefugnis der Arbeitnehmerkammer Bremen

Sie haben andere Fragen zum Steuerrecht? Beispielsweise möchten Sie wissen, welche Einkünfte zu versteuern sind? Oder haben Sie steuerrechtliche Fragen etwa zur Steuerklassenwahl oder steuerlichen Behandlung geringfügig Beschäftigter? Diese Beratung ist für Mitglieder der Arbeitnehmerkammer Bremen kostenlos.

Beratungsbefugnis bei Hilfeleistungen in Steuersachen

Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer bieten wir Ihnen Hilfeleistungen in steuerlichen Fragen. Wir sind hinsichtlich der Beratungsbefugnis den Lohnsteuerhilfevereinen gleichgestellt – geregelt in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). 

Die Hilfeleistung in Steuersachen ist danach in den folgenden Fällen unzulässig:

  • Bei Einkünften, die aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit (auch Honorartätigkeiten) erzielt wurden oder wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Es sei denn, die den Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in voller Höhe steuerfrei. 
     
  • Haben Sie im Veranlagungsjahr Einkünfte erzielt, die bezüglich unserer Hilfeleistung gesetzlich ausgeschlossen wurden, ist es insgesamt für uns unzulässig, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Es gilt hier der Grundsatz, dass eine Teilung des Mandats (also die Steuererklärung teilweise ohne die genannten, ausgeschlossenen Einkünfte anzufertigen) nicht zulässig ist. 

    Unter diese Ausschlussregelung fallen zum Beispiel auch: 
     
    • Bis einschließlich 2021: Ratsuchende mit einer Photovoltaikanlage, die ihren erzeugten Strom an den Energieversorger veräußern.
    • Tupperware-Berater, nebenberufliche Versicherungsvertreter, selbstständige Künstler (beispielsweise Musiker) und Aufsichtsratsmitglieder. 
    • Gegebenenfalls auch Mitglieder kommunaler Vertretungen und nebenberuflich tätiger Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer, sofern bei diesen die Freibeträge von jährlich 3.000 € (ab 2021) bzw. 2.400 € (bis 2020) überschritten werden.
       
  • Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist auch unzulässig, wenn neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt werden, bei denen bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden. So darf keine Einkommensteuererklärung erstellt werden, wenn die Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammen mit den Einnahmen (Zinserträge, Dividenden usw.) aus Kapitalvermögen bei Ledigen 18.000 € bzw. bei Verheirateten 36.000 € jährlich übersteigen.

SteuerrechtsberatungAKB003_Icon-Kontakt

Sie haben steuerliche Fragen?

Terminvereinbarung:
Bremen:
Tel.: 0421 36301-59
Bremen-Nord:
Tel.: 0421 66950-0
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-59
Online Termin buchen

Telefonische Beratung:
(Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr)
Bremen:
Tel.: 0421 36301-40
Bremerhaven:
Tel.: 0471 92235-10

Downloads AKB003_Icon-Download

  • Grundinformationen für Steuerunterlagen

    Bei Abgabe Ihrer Steuerunterlagen in Papierform - zu verwenden als "Deckblatt". Datei kann digital ausgefüllt werden.

    Download PDF
  • Merkblatt Steuererklärung

    Diese Unterlagen legen Sie bitte in den Umschlag bzw. bringen Sie bitte zum persönlichen Beratungstermin mit.

    Download PDF
  • Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt

    bei Eheleuten von beiden unterschrieben

    Download PDF
  • Vollmacht

    Abgabe der unterschriebenen Vollmacht nur bei einem persönlichen Termin.

    Download PDF
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Quelle: Finanzamt Bremen

    Download PDF
  • Steuerunterlagen Vermietung

    Diese Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, wenn Sie vermieten.

    Download PDF
  • Photovoltaik

    Download PDF

Ihre Meinung ist uns wichtig! IconLobKritik

Hier können Sie uns Anregungen, Lob und Kritik mitteilen.