Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Arbeitnehmerkammer Bremen https://www.arbeitnehmerkammer.de.
Rechtsgrundlagen sind die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für öffentliche Stellen in Bremen sind insbesondere §§ 14 bis 16 BremBGG einschlägig.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen derzeit teilweise vereinbar. In vielen Bereichen wurden die Anforderungen bereits umgesetzt; einzelne Barrieren bestehen jedoch weiterhin.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. März 2026 erstellt.
Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einem umfassenden Audit des Webauftritts sowie auf einer anschließenden Nachprüfung nach Go-live, bei der die im Audit festgestellten Mängel gezielt auf ihre Behebung überprüft wurden.
Die Nachprüfung bezog sich auf ausgewählte Seiten und Seitentypen, für die im Audit Mängel dokumentiert worden waren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Im Bereich des eingebundenen Statistik-Tools bestehen weiterhin Barrieren bei der Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit der Diagramme. Dies betrifft insbesondere die nicht durchgängig farbunabhängige Vermittlung von Informationen, teilweise unzureichende Kontraste textlicher und grafischer Elemente sowie eine nicht in allen Fällen gleichwertige Tastaturbedienbarkeit interaktiver Diagramme.
- Der Fokusindikator hebt sich nicht in allen Situationen ausreichend deutlich vom jeweiligen Hintergrund ab. Dadurch ist die aktuelle Fokusposition bei Tastaturbedienung nicht immer eindeutig erkennbar.
- Auf der Seite „Publikationen und Stellungnahmen“ wird bei einzelnen Download-Links mit assistiven Technologien teils nur „PDF herunterladen“ ausgegeben. Titel, Dateityp oder Dateigröße sind im zugänglichen Namen nicht immer enthalten.
Erklärung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit werden zusätzlich in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache (LS) bereitgestellt. Entsprechende Angebote sind auf der Website vorhanden.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.
Kontakt
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
E-Mail: info@arbeitnehmerkammer.de
Telefon: 0421 36301-0
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, und Sie nach Ihrer Rückmeldung an die Arbeitnehmerkammer Bremen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Stelle im Land Bremen wenden. Das Durchsetzungsverfahren ist in § 16 BremBGG geregelt.
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik (Land Bremen)
Am Markt 20
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de


