Hilfe bei der Steuererklärung
Terminvereinbarung und Beratung
Wir haben zugehört:
Viele von Ihnen haben uns in den vergangenen Jahren zurückgemeldet, dass die Terminvergabe für die Steuerberatung mit großem Aufwand verbunden war. Viele Termine waren innerhalb kurzer Zeit vergeben und die Nachfrage an den Vergabetagen so hoch, dass die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet war. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere Terminorganisation grundlegend zu überarbeiten und auf ein neues flexibles System zu setzen.
Zur Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung zur Einkommenssteuererklärung steht Ihnen das Online-Buchungssystem zur Verfügung. Dort können Sie neben einer persönlichen auch eine schriftliche Beratung (Papierform) vereinbaren. In diesem Fall geben Sie Ihre Unterlagen einfach bei uns in einem Umschlag ab. Ein persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
Eine Anleitung zum Online-Buchungssystem finden Sie hier.
Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Die Steuerrechtsberatung wendet sich an Beschäftigte, die im Land Bremen arbeiten. Zu Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beraten wir Sie fachlich unabhängig und erstellen für Sie auf Wunsch auch die Steuererklärung.
Leistungen im Überblick
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung – persönlich, unabhängig und kostenfrei.
- Analyse Ihrer Steuerunterlagen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid)
- Übermittlung aller relevanten Einkommensteuerformulare
- Hinweise zu absetzbaren Arbeitszimmern oder der Versteuerung von Mieteinkünften
- Telefonische Beratung zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder Wahl der Steuerklasse
FAQ zur Terminvergabe
Wie kann ich einen Termin buchen?
Termine für die Steuerberatung buchen Sie künftig ausschließlich über die Online-Terminvergabe. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet. Eine KammerCard wird für die Buchung nicht mehr benötigt.
Was gibt es bei der Onlinebuchung zu beachten?
Wenn Sie einen Termin über die Website gebucht haben, ist dieser für die Dauer von vier Stunden für Sie reserviert. Sie müssen diesen Termin innerhalb der vier Stunden bestätigen, um ihn final zu buchen. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gern.
Kann ich noch telefonisch einen Termin vereinbaren?
Nein, eine zentrale Steuerterminvergabe findet nicht mehr statt. Die Terminbuchung erfolgt künftig ausschließlich über das neue Online-System.
Muss ich immer persönlich zum Termin erscheinen?
Sie können im Buchungstool auswählen zwischen einem "persönlichen Beratungstermin" und einem "schriftlichen Beratungstermin". Wenn Sie sich für den schriftlichen Termin entscheiden, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, stattdessen geben Sie Ihre gesammelten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag in der ausgewählten Geschäftsstelle ab (oder Sie senden sie per Post).
ACHTUNG: Die Unterlagen müssen uns spätestens zwei Tage vor dem online vereinbarten Termin vorliegen. Wie der Umschlag gekennzeichnet sein muss und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie in der Bestätigungsmail, die wir Ihnen nach der Terminbuchung zusenden. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihre Steuererklärung nicht immer exakt an dem vereinbarten Termin von uns erstellt wird. Sie hören aber spätestens drei Wochen nach dem Termin von uns. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir innerhalb dieses Zeitraums Rückfragen nicht beantworten können.
Was mache ich, wenn keine Termine verfügbar sind?
Wir schalten neue Termine in regelmäßigen Abständen frei. Sind aktuell keine Termine verfügbar, schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die Terminvergabe.
Welche Unterlagen und Dokumente muss ich zu meinem Termin mitbringen?
Im Abschnitt Downloads finden Sie alle Formulare zur Vorbereitung, inklusive einer Merkliste mit allen benötigten Unterlagen, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen. Zusätzlich nehmen Sie gerne unsere Telefonhotline in Anspruch, die Sie werktäglich von 11 bis 13 Uhr unter 0421 36301-40 bzw. 0471 92235-10 erreichen.
Wichtig: Die Steuererklärung soll innerhalb Ihres Beratungstermins abgeschlossen werden. Einen Folgetermin gibt es nicht. Daher ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Termin mitbringen.
Ich habe eine andere steuerrechtliche Frage, benötige ich dafür einen Termin?
Nein. Wenn Sie andere einkommensteuerrechtliche Fragen im Rahmen unserer Beratungsberechtigung haben, können Sie uns werktäglich von 11 bis 13 Uhr unter 0421 36301-40 bzw. 0471 92235-10 erreichen.
Ich habe technische Probleme bei der Buchung bzw. weiß nicht weiter.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall gern telefonisch an uns. Wir unterstützen Sie gern.
Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen.
Sie können Ihren Termin absagen oder diesen bei anderweitiger Terminverfügbarkeit umbuchen. Hierzu können Sie den Link nutzen, der Ihnen in der Bestätigungsmail übermittelt wurde. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, kontaktieren Sie uns gern, wir helfen weiter.
Steuerrechtliche Beratung
Telefonische Beratung für steuerliche Fragen rund um das Einkommenssteuerrecht oder zur Vorbereitung Ihres vereinbarten Termins
(Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr)
Bremen: 0421/36301-40
Bremerhaven: 0471/92235-10
Telefonische Auskünfte für alle organisatorischen Fragen zu Ihrem Fall
Bremen: 0421/36301-23
Bremen-Nord: 0421/66950-0
Bremerhaven: 0471/92235-0
Erforderliche Informationen und Unterlagen
Folgende Unterlagen sind unbedingt mitzubringen. Diese und weitere ggf. notwendige Formulare finden Sie im Download-Bereich.
- Erklärung über Einkünfte und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf) – bei Eheleuten von beiden unterschrieben.
- Ihre Steuerunterlagen gemäß dem Merkblatt Steuererklärung (PDF)
Downloads
Hinweise
Das gehört nicht zu unserem Angebot:
- Beratung bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land-/Forstwirtschaft
- Hilfe bei Umsatzsteuer, Steuerberatung für Unternehmer:innen
- Beratung zu Einnahmen aus Photovoltaik (nur unter gewissen Voraussetzungen, siehe Photovoltaik)
- Vertretung vor dem Finanzgericht oder bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten
- Nicht beraten werden auch nebenberufliche Versicherungsvertreter:innen, selbstständige Künstler:innen (beispielsweise Musiker:innen), Aufsichtsratsmitglieder, Ratsuchende mit Einnahmen aus Social-Media-Kanälen (YouTube, TikTok etc.) oder von der VG Wort
- Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist ebenso nicht möglich, wenn neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt werden (Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstige Veräußerungsgeschäfte), bei denen bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden. Die erstmalige steuerliche Erklärung eines Vermietungsobjekts fertigen wir ebenfalls nicht an.
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