Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kümmert sich darum, Deine Interessen als Azubi zu vertreten. Sie bildet im Prinzip einen Betriebs- oder Personalrat speziell für Azubis. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Vertretung aller minderjährigen Beschäftigten und aller zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Sie setzt sich dafür ein, dass Deine Ausbildung angemessene Inhalte und Aufgaben umfasst, Du genug Lohn und Urlaubstage bekommst und der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält. Außerdem berät sie Dich in juristischen Fragen rund um Deine Ausbildung und vermittelt, wenn notwendig, zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Die JAV handelt vor allem auf Grundlage von Betriebsverfassungsgesetz, Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Mitglieder dürfen, um ihre Interessen durchzusetzen, an Betriebs- und Personalratssitzungen teilnehmen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen einberufen, Sprechstunden einrichten und an Vorstellungsgesprächen von zukünftigen Azubis teilnehmen. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Schulungen, die ihnen bei ihrer Arbeit helfen können. Diese Schulungen werden vom Unternehmen finanziert.
Grundvoraussetzung für eine JAV im Betrieb ist ein bestehender Betriebsrat. Dieser organisiert und leitet auch die Wahlen. Sollte es keinen Betriebsrat geben, gibt es die Möglichkeit, zuerst einen Betriebsrat zu bilden. Hier findest Du weitere Informationen zur Gründung eines Betriebsrats.
Je nach Anzahl der Jugendlichen im Unternehmen staffelt sich die Größe der JAV. Ab mindestens fünf Wahlberechtigten gibt es ein JAV-Mitglied, ab 20 Wahlberechtigten drei, ab 150 fünf Mitglieder. Diese Staffelung reicht bis zu 15 Mitgliedern bei mindestens 1.000 Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind alle minderjährigen Mitarbeiter des Unternehmens und alle Azubis, Praktikanten sowie Volontäre. Kandidieren können alle zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und Angestellte des Unternehmens, die bis zu Beginn der Amtszeit noch nicht 25 Jahre alt sind, dies gilt auch für Mitarbeiter, die ihre Ausbildung schon abgeschlossen haben und in dem Betrieb weiterarbeiten. Ausgenommen sind alle Mitglieder des Betriebsrates. Die Wahlen finden in der Regel im Oktober oder November statt, die Neugründung einer JAV kann aber jederzeit in Angriff genommen werden, danach wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Anfragen online
Hier können Sie uns als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen rechtliche Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stellen.
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (dort keine Rechtsfragen stellen).
Das könnte Dich auch interessieren:
Schlagwörter
Unser Beratungsangebot
Hier geht es zu unserem Beratungsangebot.
Downloads
Fragen zur Ausbildung?
Azubis in Bremen und Bremerhaven beraten wir kostenlos in rechtlichen Fragen rund um die Ausbildung.
Telefonische Beratung
Mo bis Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 12.30 Uhr
Bremen: 0421 · 36301-11
Bremerhaven: 0471 · 92235-11
Oder komm einfach vorbei: Beratungszeiten