Auch wenn es in der Ausbildung sonst vielleicht nicht so häufig geschieht, macht es in Sachen Arbeitszeit einen Unterschied, ob Du als Azubi unter oder schon über 18 Jahre alt bist.
1. Deine Arbeitszeit
Generell gilt als Arbeitszeit die Zeit von Beginn bis Ende der Beschäftigung in Deinem Betrieb inklusive aller Tätigkeiten, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise auch, wenn Du Maschinen reinigst, Deine Schutzkleidung an- oder ausziehst und Deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz herrichtest. Die tatsächliche Arbeitszeit ist im Ausbildungs- oder Tarifvertrag geregelt. Übrigens: Der Weg von und zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle gehört nicht mit zur Arbeitszeit.
2. Was ist bei der Arbeitszeit anders, wenn Du noch nicht 18 bist?
Du beginnst Deine Ausbildung und bist zwischen 15 und 17 Jahren alt? Viele Azubis sind zum Ausbildungsstart noch minderjährig. Für Dich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), darin findest Du alles zum Thema Arbeitszeit und Regelungen zu Schichtdienst, Ruhezeiten und Pausen. Abweichende Regelungen können sich aber aus Tarifverträgen ergeben.
Als minderjähriger Auszubildender hast Du eine Fünf-Tage-Woche. Zwischen Deinen Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Freizeit liegen, damit Du Dich erholen kannst. Außerdem sollen Deine zwei wöchentlichen Ruhetage nach Möglichkeit aufeinander folgen. Bist Du noch nicht volljährig, dann beträgt Deine tägliche Höchstarbeitszeit acht und wöchentlich bis zu 40 Stunden. Ausnahmen bestehen, wenn Du an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden gearbeitet hast; dann kann Dein Arbeitgeber Dich an anderen Wochentagen bis zu achteinhalb Stunden beschäftigen.
Wenn Du unter 18 bist, darf Deine Arbeit nicht früher als sechs Uhr morgens beginnen – volljährige Azubis betrifft diese Einschränkung nicht. Ausnahmen bestehen etwa in Bäckereien oder in der Landwirtschaft. Bist Du minderjährig, ist für Dich spätestens um 20 Uhr Arbeitsende.
Für über 16-jährige Jugendliche gibt es Abweichungen: Sie dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr oder in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr beschäftigt werden.
3. Berufsschule
Nach dem Bremischen Schulgesetz bist Du als Azubi berufsschulpflichtig. Das duale System Deiner Berufsausbildung besteht nämlich aus einer betrieblichen und einer schulischen Ausbildung. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Da es für Deinen Ausbildungsbetrieb ebenso wichtig ist, dass Du fit bist, wenn Du die Schule besuchst, darfst Du als minderjähriger Azubi einen Tag vor einem Berufsschultag nicht nach 20 Uhr arbeiten, wenn Dein Unterricht vor 9 Uhr beginnt.
Außerdem darfst Du, wenn Dein Unterricht morgens vor 9 Uhr anfängt – egal ob Du unter oder über 18 Jahre alt bist – vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Die Freistellung vom Ausbildungsbetrieb erfolgt einmal wöchentlich zum Berufsschulunterricht von mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten Dauer. Dein Berufsschultag wird in diesem Fall mit acht Stunden Arbeitszeit verrechnet. Die Regelung gilt nur für Auszubildende unter 18 Jahren. Bei volljährigen Azubis kann es sein, dass sie nach dem Unterricht noch in den Betrieb müssen. Dies kann auch für Minderjährige gelten, sofern es noch einen zweiten Berufsschultag in der Woche gibt. In jedem Fall werden sowohl die Pausen in der Schule als auch die Zeit für den direkten Weg von der Schule in den Betrieb auf Deine Arbeitszeit angerechnet, wenn der Unterricht im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit stattfindet.
4. Pause
Eine Pause bedeutet eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten – Ruhepausen sind nicht zur Arbeitszeit hinzuzurechnen. Bist Du ein volljähriger Azubi, dann hast Du nach mehr als sechs und bis neun Stunden Arbeit, Recht auf 30 Minuten Pause und bei über neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Für unter 18-jährige Auszubildende müssen Ruhepausen im Voraus feststehen. Sie können frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende genommen werden. Es gibt für minderjährige Azubis 30 Minuten Pause bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit, bei über sechs Stunden Arbeitszeit sind es 60 Minuten Pause.
5. Dürfen Azubis Überstunden leisten?
Nur bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen, kann Mehrarbeit auch von Dir als Jugendlichem verlangt werden. Wenn minderjährige Auszubildende über die Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit verrichten, dann ist sie durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen.
Ansonsten gilt: Überstunden sind freiwillig. Sie sollen von einem Ausbilder begleitet werden und der Ausbildung dienlich sein.
Werden Überstunden geleistet, sind sie besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Wenn Du dich mit Deinem Betrieb nicht einigen kannst, ob der Ausgleich in Freizeit oder Geld erfolgt, entscheidet Dein Arbeitgeber.
6. Muss ich als Auszubildende oder Auszubildender auch
an Wochenenden arbeiten?
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen minderjährige Azubis nicht arbeiten. Allerdings gibt es Abweichungen von dieser Regel, so dürfen an Samstagen Auszubildende in Verkaufsstellen wie Bäckereien oder Lebensmittelmärkten, Friseurläden oder in Kfz-Betrieben beschäftigt werden. Mindestens zwei Samstage sollest Du monatlich aber beschäftigungsfrei bleiben. Auch bei der Sonntagsruhe gelten Ausnahmen, z.B. für Azubis in Krankenhäusern oder im Gaststättengewerbe. Jeden zweiten Sonntag solltest, mindestens zwei Sonntage im Monat musst Du frei haben.
7. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn es mal hakt?
Der Betriebsrat (im Unternehmen) beziehungsweise der Personalrat (im öffentlichen Dienst) ist auch für die Azubis zuständig und arbeitet eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen. Du kannst Dich zum Beispiel an den Betriebs- oder Personalrat wenden, wenn Deine im Vertrag festgehaltenen Arbeitszeiten häufig überschritten werden, Du vor Berufsschultagen noch nach 20 Uhr arbeiten musst oder Du während der Arbeitszeit keine Pausen machen kannst. Schließlich verhandelt der Betriebs- oder Personalrat mit dem Arbeitgeber über Arbeitszeit oder Arbeitsbedingungen und achtet auf die Einhaltung von Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen.
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