Betriebsräte haben mit dem Betriebsverfassungsgesetz eine gesetzliche Grundlage, um sich für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen stark zu machen. Hierzu werden sie von der Belegschaft gewählt.
Ist die Gründung eines Betriebsrats Pflicht?
Nein, die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne Betriebsrat können allerdings Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wahrgenommen werden.
Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?
Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Dabei hängt die Größe des Betriebsrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 21 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder ab 21 Wahlberechtigten aus mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs, die am letzten Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, im Außendienst und mit Telearbeit Beschäftigte sowie Auszubildende. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Ansonsten spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Wahlberechtigung keine Rolle. Nicht wahlberechtigt sind dagegen leitende Angestellte.
Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?
Kandidieren dürfen alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb, in dem ein Betriebsrat gewählt werden soll, seit mindestens sechs Monaten angehören. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen wahlberechtigte Beschäftigte unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns angehört haben. Wahlberechtigte Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer dürfen im Entleiherbetrieb nicht kandidieren. Nicht wahlberechtigt sind daneben leitende Angestellte. Für neugegründete Betriebe entfällt in den ersten sechs Monaten ihres Bestehens die Voraussetzung einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.
Wer kann die Initiative zur Gründung ergreifen?
Besteht noch kein Betriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung, zu der drei Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen, ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand gebildet. Besteht bereits ein Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, so benennt eines dieser Gremien den Wahlvorstand. Falls dies nicht geschieht, bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
Wie bilde ich den Wahlvorstand, wenn es noch keinen Betriebsrat gibt?
Sie müssen zusammen mit zwei weiteren wahlberechtigten Kolleginnen oder Kollegen zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einladen. Diese Aufgabe kann auch (vor allem, falls Nachteile befürchtet werden) von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft übernommen werden. Vertreten ist eine Gewerkschaft dann, wenn sie mindestens ein Mitglied im Betrieb hat. Sie müssen der Betriebsleitung übrigens nicht bekannt geben, wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht.
Kann mein Arbeitgeber gegen mich vorgehen, wenn ich einen Betriebsrat gründe?
Nein, die Behinderung einer Betriebsratswahl ist sogar ein eigenständiger Straftatbestand und wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Daneben gilt während und nach der Betriebsratswahl der folgende Kündigungsschutz:
Beschäftigte, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternehmen, genießen
- Kündigungsschutz gegen verhaltens- und personenbedingte ordentliche Kündigungen (nicht: betriebsbedingte Kündigungen), wenn sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt, dass er/sie die Absicht hat, einen Betriebsrat zu errichten, abgegeben haben
- Der Kündigungsschutz gilt von der Abgabe der Erklärung bis zur Einladung zur Wahlversammlung, maximal jedoch für 3 Monate.
Beschäftigte, die zur Wahl des Wahlvorstandes eingeladen haben, genießen
- Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- plus nachwirkenden Kündigungsschutz sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Betriebsratswahl-Bewerber genießen
- Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- plus nachwirkenden Kündigungsschutz sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Mitglieder des Betriebsrats genießen
- Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis zum Ende der Amtszeit
- plus nachwirkenden Kündigungsschutz ein Jahr nach Ende der Amtszeit
Wann sind Betriebsratswahlen?
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden bundesweit alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. In Betrieben ohne Betriebsrat kann jederzeit, auch außerhalb dieses vierjährigen Turnus, ein Betriebsrat neu gegründet werden. Auch bei Rücktritt des Betriebsrats, Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl, großer Erhöhung der Beschäftigtenzahl, erfolgreicher Wahlanfechtung oder im Falle einer gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats kann jederzeit auch außerhalb der regelmäßigen Wahlen ein neuer Betriebsrat gewählt werden.
Wann gilt das normale und wann das vereinfachte Wahlverfahren? Wie lange dauert eine Betriebsratswahl?
In Betrieben mit fünf bis einhundert Wahlberechtigten gilt das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren. Dieses Verfahren dauert in der Regel zwei Wochen bis zum Tag der Stimmabgabe (gesetzliche Mindestdauer). Die Durchführung der Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren kann zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber auch in Betrieben mit 101 bis zu 200 Wahlberechtigten einvernehmlich vereinbart werden. In größeren Betrieben findet das sogenannte normale Wahlverfahren Anwendung. Dieses dauert von der Einleitung der Wahl bis zur Stimmabgabe 6 Wochen (gesetzliche Mindestdauer). Beide Wahlverfahren sind in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz abschließend geregelt. Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften beraten und unterstützen Wahlvorstandsmitglieder bei der Durchführung der Wahl.
Welche Rolle spielen Gewerkschaften bei einer Betriebsratsgründung?
Im Betrieb vertretene Gewerkschaften haben vielfältige Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie können unter anderem zur Wahlversammlung einladen, Wahlvorschläge einreichen und eine Wahl anfechten, an Betriebsversammlungen teilnehmen und – vor allem – den Betriebsrat in seiner Arbeit unterstützen.
Werden Personen oder Listen/Gewerkschaften gewählt?
Wenn im vereinfachten Verfahren gewählt wird, findet immer eine Persönlichkeitswahl statt. In größeren Betrieben kommt es darauf an, ob lediglich eine oder mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden. Die einzelnen Kandidatenlisten werden zwar oft von Gewerkschaften aufgestellt, dies ist aber nicht zwingend. Bei einer Listenwahl kann ich meine Stimme nur einer Liste geben. Bei der Persönlichkeitswahl habe ich so viele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind.
Wie lange bleibt der Betriebsrat im Amt?
Die Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre. Wurde der Betriebsrat außerhalb des regelmäßigen Wahlturnus gewählt und war er zu Beginn der turnusmäßigen Wahlen am 1. März des Wahljahres weniger als ein Jahr im Amt, verlängert sich die Amtszeit um weitere vier Jahre. War der Betriebsrat dagegen zu Beginn der regelmäßigen Wahlen ein Jahr oder länger im Amt, muss im turnusmäßigen Wahljahr in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai des Wahljahres neu gewählt werden. Die Amtszeit des Betriebsrats verkürzt sich also in diesen Fällen entsprechend.
Was ist denn ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat?
Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so entsenden sie, jeweils abhängig von ihrer Beschäftigtenzahl, Mitglieder in einen Gesamtbetriebsrat. In einem Konzern können diese wiederum einen Konzernbetriebsrat bilden.
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