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Bewerbung schreiben

Wie bewerbe ich mich richtig? Welche Kosten werden übernommen?

Auf der Suche nach einem neuen Job müssen meist viele Bewerbungen geschrieben werden. Doch wer übernimmt die Kosten dafür, wenn ich arbeitslos bin? Welche persönlichen Daten muss ich im Lebenslauf angeben?

Text: Melanie Öhlenbach
Foto: Kay Michalak

Wer übernimmt die Kosten für meine Bewerbung?
Die Kosten für alle Bewerbungsunterlagen wie Kopien, Foto und Führungszeugnis sowie die Portokosten tragen grundsätzlich Sie als Bewerberin und Bewerber. Bei außergewöhnlichen Kosten – zum Beispiel für ein spezielles Eignungsgutachten – muss der Arbeitgeber zumindest darauf hinweisen, dass Sie die Kosten zu tragen haben, wenn er diese nicht übernimmt.

Sind Sie arbeitslos, kann die Agentur für Arbeit Ihre Bewerbungskosten im Rahmen des Vermittlungsbudgets übernehmen. Das müssen Sie aber beantragen – und zwar bevor die Kosten entstehen.

Kann ich Bewerbungskosten steuerlich absetzen?
Werden die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen, können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen – auch dann, wenn Sie am Ende nicht eingestellt werden. Dazu zählen übrigens auch die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch.

Welche persönlichen Daten muss ich im Lebenslauf angeben?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Lebenslauf Vor- und Zuname sowie Daten anzugeben, über die der Arbeitgeber mit Ihnen in Kontakt treten kann: Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geburtsdatum und Geburtsort sind ebenfalls zu nennen.

Weitere persönliche Angaben sind nicht notwendig, können aber bei bestimmten Stellen sinnvoll sein: Religionszugehörigkeit und Familienstand können Sie beispielsweise angeben, wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben. Auch ein Foto ist nicht zwingend notwendig. Immer mehr Arbeitgeber verzichten inzwischen ganz bewusst darauf, um mehr Objektivität sicherzustellen.

Wie muss der Arbeitgeber mit den Daten umgehen, die er durch meine Bewerbung erhält?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihre Bewerbungsunterlagen absolut vertraulich behandeln und sie sorgfältig aufbewahren. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur dann zulässig, wenn diese zu Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind oder wenn Sie zuvor eingewilligt haben.

Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden die Daten in die Personalakte aufgenommen. Ansonsten muss der Arbeitgeber die gespeicherten Daten löschen, wobei in der Regel eine Frist von mindestens zwei Monaten als angemessen angesehen wird. Ausnahme: Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten müssen die Daten nicht gelöscht werden.

Per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen muss der Arbeitgeber nach dem Verfahren auf eigene Kosten zurückzusenden – es sei denn, er hat dies im Vorfeld ausgeschlossen.

Muss ein Arbeitgeber auf meine Initiativbewerbung reagieren?
Ein Arbeitgeber muss auf eine unverlangte Bewerbung nicht reagieren und schriftlich per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur dann zurücksenden, wenn Sie einen Freiumschlag beigefügt haben.

Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen, wenn ich eine andere Stelle angetreten habe?
Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Es ist allerdings sinnvoll, eine Bewerbung zurückzuziehen, wenn kein ernsthaftes Interesse mehr besteht.

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Hella Grapenthin
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