Unsere Struktur

Ein Blick auf die Organisation der Arbeitnehmerkammer, transparent, demokratisch und in Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.  

Vollversammlung

Das höchste von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertreter*innen an. Vorsitzender ist die/der Präsident*in; sie/er wird von zwei Vizepräsident*innen vertreten. Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.

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Amtliche Bekanntmachung: Vollversammlung gewählt
Der Wahlausschuss für die Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer Bremen den nachstehend aufgeführten Wahlvorschlag zugelassen. Da der Wahlvorschlag 35 Bewerber*nnen enthält, gelten diese gemäß § 18 der Wahlordnung mit der Zulassung des Wahlvorschlages als gewählt.

Wahl der Vollversammlung

Vorstand

Das geschäftsführende Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter*innen (Vizepräsident*innen) und vier Beisitzer*innen an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.

Der Vorstand der Arbeitnehmerkammer bestehend aus sechs Personen steht vor dem Haupteingang der Kammer

Der Vorstand der Arbeitnehmerkammer: Ralf Wilke, Stefan Röper, Claudia Thadewaldt, Peter Kruse, Caren Emmenecker und Christian Wechselbaum - es fehlt Doreen Arnold

Peter Kruse

Präsident

Doreen Arnold

Vizepräsidentin

Stefan Röper

Vizepräsident

Caren Emmenecker

Beisitzerin

Claudia Thadewaldt

Beisitzerin

Christian Wechselbaum

Beisitzer

Ralf Wilke

Beisitzer

Rechnungsprüfungskommission

Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer

Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

  • Susanne Meister (ver.di)
  • Michael Geisler (IGM)
  • Heike Dullweber (IG BCE)