Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt für das Land Bremen Aufgaben wahr (u. a.: Beratung und Qualifizierung der Beschäftigten). Die Kammer ist damit aus der Bremischen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und übernimmt die ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich in Form der Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.
Vollversammlung
Das „höchste“ von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertretern/-innen an. Vorsitzender ist die/der Präsident/-in; sie/er wird von zwei Vizepräsidenten/-innen vertreten. Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Liste der Vollversammlungsmitglieder
Vorstand
Das „geschäftsführende“ Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten) und vier Beisitzer an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.
Vorstandsmitglieder:
- Präsident: Peter Kruse (ver.di)
- Vizepräsidenten/-innen: Doreen Arnold (IG Metall), Stefan Röper (NGG)
- Beisitzer/-innen: Ernesto Harder (DGB/ver.di), Caren Emmenecker (GEW), Claudia Thadewaldt (ver.di), Ralf Wilke (IG Metall)
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen
Rechnungsprüfungskommission
Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:
- Susanne Meister (ver.di)
- Michael Geisler (IGM)
- Heike Dullweber (IG BCE)
- Mitgliedschaft und Rechtsgrundlage
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