Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.
Vollversammlung
Das höchste von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertreter*innen an. Vorsitzender ist die/der Präsident*in; sie/er wird von zwei Vizepräsident*innen vertreten. Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
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Wahl der Vollversammlung
Vorstand
Das geschäftsführende Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter*innen (Vizepräsident*innen) und vier Beisitzer*innen an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.

Hannes von der Fecht/Arbeitnehmerkammer
Der Vorstand der Arbeitnehmerkammer: Ralf Wilke, Stefan Röper, Claudia Thadewaldt, Peter Kruse, Caren Emmenecker und Christian Wechselbaum - es fehlt Doreen Arnold

Peter Kruse
Präsident

Doreen Arnold
Vizepräsidentin

Stefan Röper
Vizepräsident

Caren Emmenecker
Beisitzerin

Claudia Thadewaldt
Beisitzerin

Christian Wechselbaum
Beisitzer

Ralf Wilke
Beisitzer
Rechnungsprüfungskommission
Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- Susanne Meister (ver.di)
- Michael Geisler (IGM)
- Heike Dullweber (IG BCE)


