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Die Betriebsratssitzung

Die Betriebsratssitzung ist für die Arbeit des Betriebsrats von zentraler Bedeutung. Hier werden die Themen der Betriebsratsarbeit besprochen und Entscheidungen durch Beschlüsse getroffen.

Der Betriebsratsvorsitzende hat die Aufgabe, die Sitzungen des Betriebsrats einzuberufen, die Tagesordnungspunkte festzulegen sowie die Sitzungen zu leiten. Jede Sitzung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.

Welche Fallstricke können sich ergeben?

Beschlüsse können in einer Betriebsratssitzung nur unter bestimmten Voraussetzungen gefasst werden. Der Betriebsratsvorsitzende muss daher penibel darauf achten, dass er die Betriebsratsmitglieder – oder nachrückende Ersatzmitglieder - rechtzeitig zur Sitzung einlädt und ihnen die Tagesordnungspunkte in der Einladung mitteilt. Beschlüsse sind nur dann wirksam und damit nicht angreifbar, wenn die Beschlussfähigkeit gegeben ist und genügend Mitglieder für die Annahme des Beschlussantrags gestimmt haben. 

Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:

  • Wie werden Betriebsratssitzungen einberufen?
  • Was ist unter "rechtzeitig" zu verstehen?
  • Wann ist ein Ersatzmitglied einzuladen?
  • Was ist bei der Mitteilung der Tagesordnung zu beachten?
  • Kann die Tagesordnung nachträglich geändert werden?
  • Wie werden die Beschlüsse gefasst?
  • Welche Bedeutung hat das Protokoll und wie muss es aussehen?

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Daniel Staack
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung

(Recht)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-948
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Hotline für Betriebs- und Personalräte (RECHT)AKB003_Icon-Kontakt

Hotline für juristische Fragen zur Mitbestimmung
Mo. bis Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr

Tel.: 0421/36301-960