Guter Rat ist teuer? Nicht für Sie als Kammer-Mitglied. Die Beratung der Arbeitnehmerkammer informiert Sie in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, in Rechtsfragen der Arbeitslosigkeit sowie bei Fragen des Insolvenz- und Steuerrechts.
Wir beraten Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Außerdem übernimmt die Arbeitnehmerkammer für das Land Bremen die Öffentliche Rechtsberatung, also juristische Hilfestellung für Menschen mit geringem Einkommen.
Beratungszeiten
In folgenden Bereichen beraten wir Sie:
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Persönliche Beratung (offene Beratung, ohne Terminvereinbarung)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch
14.00 bis 18.00 Uhr
Telefonische Beratung
Tel.: 0421 36301-11
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00
Hilfe bei der Sprache: Video- und Audiodolmetschen
Ab dem 2. Dezember 2024 bieten wir für alle persönlichen Beratungen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Video- oder Audiodolmetschen an. Das Angebot umfasst 63 Sprachen, 17 Sprachen können ohne vorherige Anmeldung übersetzt werden. Melden Sie sich vorab persönlich oder telefonisch, um zu klären, ob ihre Sprache zur Verfügung steht. Bei den weiteren Sprachen erhalten die Ratsuchenden innerhalb von 48 Stunden einen Termin.
Beratung zu Berufskrankheiten
Eine Beratung ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin (0421-66950-36 oder bk-beratung@arbeitnehmerkammer.de).
Bremer Beratungsstelle für ausländische Berufsabschlüsse
Termine nach Vereinbarung.
Insolvenzberatungen
Beratungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung unter der Tel.: 0421 36301-42.
Steuerrechtsberatung
Terminvereinbarung unter Tel.: 0421 36301-59
Telefonische Beratung
Tel.: 0421 36301-40
Montag bis Freitag
11.00 bis 13.00 Uhr
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Beratung in Steuerfragen.
Öffentliche Rechtsberatung
ACHTUNG: NEUE BERATUNGSZEITEN
Sie wohnen im Land Bremen und haben finanziell nicht die Möglichkeit, sich in Rechtsfragen von einem Anwalt beraten zu lassen? Sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, können Sie die öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) in der Arbeitnehmerkammer in Anspruch nehmen. Termine werden nicht vergeben - kommen Sie einfach in die offene Beratung.
Mo, Di, Do und Fr von 9 - 12 Uhr; Mi von 14 - 18 Uhr
Wir beraten auf allen Rechtsgebieten, etwa dem
- Familienrecht
- Kaufvertragsrecht
- Mietrecht oder dem
- Verbraucherinsolvenzrecht.
Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie beim Schriftverkehr. Vor Gericht dürfen wir Sie allerdings nicht vertreten. Auch dürfen wir telefonisch keine Auskunft zum Privatrecht geben.
Auch Kammer-Mitglieder informieren wir in diesen Rechtsgebieten. Für die Beratung nehmen wir grundsätzlich 10 Euro Gebühr.
Weiterbildungsberatung
Termine nach Vereinbarung.
- Mitgliedschaft und Rechtsgrundlage
- Arbeiten bei der Arbeitnehmerkammer
- KammerCard
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Montag bis Donnerstag
8.00 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 13 Uhr
Achtung! Andere Zeiten für die Beratung - siehe links
Anfragen online
Hier können Sie uns als Mitglied rechtliche Fragen stellen (nur zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht).
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (bitte hier keine Rechtsfragen stellen).
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Hier können Sie uns Anregungen, Lob und Kritik mitteilen.