Insolvenzberatung

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Wir bieten im Rahmen der öffentlichen Rechtsberatung im Auftrag des Landes Bremen die Verbraucherinsolvenzberatung (Privatinsolvenz) an. Sie richtet sich an alle Bremer und Bremerhavener Einwohner*innen mit geringem Einkommen. Die Beratungsgebühr beträgt maximal 10 Euro.

Wobei helfen wir?

Wenn Sie Ihre privaten Schulden nicht mehr zurückzahlen können, ohne dass Sie Probleme mit Miete, Essen oder anderen wichtigen Kosten bekommen, gibt es ein Verfahren, das Ihnen hilft – es heißt Verbraucherinsolvenz.

Das Ziel: Nach einiger Zeit können Sie von Ihren restlichen Schulden befreit werden. Das nennt man Restschuldbefreiung.

Zuerst wird versucht, eine Lösung mit den Menschen oder Firmen zu finden, denen Sie Geld schulden. Diese Menschen oder Firmen heißen Gläubiger.

Wenn sie sich mit den Gläubigern nicht einigen, können Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Dann beginnt das Insolvenzverfahren.

In dieser Zeit müssen Sie einen Teil von Ihrem Einkommen abgeben. Aber nur den Teil, der nach dem Gesetz gepfändet werden darf. Das Geld geht an eine Insolvenzverwalterin oder einen Insolvenzverwalter.

Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel 3 Jahre.

Wenn Sie sich in dieser Zeit an die Regeln halten, sind Sie danach von den restlichen Schulden befreit.

Wir helfen Ihnen gern und beraten Sie, ob dieses Verfahren für Sie passt. Wir begleiten Sie in allen Phasen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Gericht.

Terminvereinbarung und Beratung

Beratungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung:
 

Bremen: 0421.363 01 -42

Bremerhaven: 0471.922 35-40

Anfragen online

Hier können Sie uns als Mitglied rechtliche Fragen stellen (nur zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht).

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