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Neben dem Bedarf an akademischen Bildungsabschlüssen werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch langfristig sinkende Studierendenzahlen vorausgesagt. Hochschulen sollten sich daher für Studieninteressierte, die bereits im Berufsleben stehen, weiter öffnen. Um ein Studium für Berufstätige attraktiv zu gestalten, ist die Förderung von berufsbegleitenden Studienangeboten zentral – diese gelten jedoch bisher in der bundesdeutschen als auch in der bremischen Hochschullandschaft als eine Randerscheinung.
Im Zusammenhang mit der Öffnung der Hochschulen erhalten beruflich Qualifizierte ohne Abitur nachträglich die Chance auf einen Hochschulabschluss. Im Jahr 2011 verabschiedete die Bremische Bürgerschaft nach dem Vorbild der Kultusministerkonferenz erweiterte Regelungen für die Zulassung beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugang gelten seither unter anderem ein Meisterabschluss oder bestimmte Fortbildungsabschlüsse. Studieninteressenten mit anerkannter Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mittels Einstufungsprüfung, Kontaktstudium oder über ein weiterbildendes Studium erwerben.
Der Anteil von Studienanfängerinnen- und Anfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist im Land Bremen in den letzten Jahren leicht angestiegen. Allerdings verbleibt er mit 1,4 Prozent im Jahr 2014 auf niedrigem Niveau (Bundesdurchschnitt 2,8 %) und rangiert damit im Bundesländervergleich im unteren Mittelfeld. Das Land Bremen muss – das machen diese Zahlen deutlich - weitere Maßnahmen treffen, um Berufstätigen ein Studium zu ermöglichen.
Berufstätigen Studieninteressierten – ob mit oder ohne Abitur – liegt vor allem an einer guten Vereinbarkeit zwischen Beruf, Studium und Privatleben. Die Arbeitnehmerkammer Bremen und das Zentrum für Arbeit und Politik der Universität Bremen haben in einer gemeinsamen Untersuchung berufsbegleitend Studierende, staatliche Hochschulen und Betriebe in Bremen zu Bedingungen der Vereinbarkeit befragt. Aus den Ergebnissen lassen sich Handlungsbedarfe in Betrieben, Hochschulen und Hochschulpolitik für die weitere Förderung der offenen Hochschulen ableiten:
Bildungsteilzeit und flexible Arbeitszeitgestaltung in Betrieben sollten über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen transparente und verbindliche Strukturen bekommen. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interessen an einem Studium zeigen, sollten sich die Betriebe frühzeitig engagieren, Absprachen über weitere Entwicklungsmöglichkeiten treffen und einen gezielten Theorie-Praxis-Transfer fördern.
Hochschulen sollten neue Studienformate, adressatengerechte Beratung und Didaktik auf die Bedürfnissen berufstätiger Studierender zuschneiden. Auch die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist zentral. Damit können Redundanzen für Berufstätige vermieden und ihre Studiendauer verkürzt werden. Die Hochschulen sollten entsprechende Anrechnungsverfahren fest in die institutionellen Strukturen verankern.
Damit die Hochschulen die genannten Anforderungen realisieren können, müssen auf hochschulpolitischer Ebene Entscheidungen für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung getroffen werden. Lehrstunden von Hochschullehrenden sollten auf das Lehrdeputat angerechnet werden: So kann ihr Engagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung unterstützt werden.
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Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2016
Download PDFZur Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Privatleben
Februar 2016
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