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Offene Hochschulen für Berufstätige

In der Arbeitswelt steigt die Nachfrage nach wissenschaftlichen Qualifikationen. Im Rahmen einer offenen Hochschule sollten vermehrt Berufstätige – mit und ohne Abitur – für ein Hochschulstudium gewonnen werden. Es stellt sich allerdings die Frage, wie Beruf, Studium und Privatleben über mehrere Jahre miteinander vereinbart werden können.

Neben dem Bedarf an akademischen Bildungsabschlüssen werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch langfristig sinkende Studierendenzahlen vorausgesagt. Hochschulen sollten sich daher für Studieninteressierte, die bereits im Berufsleben stehen, weiter öffnen. Um ein Studium für Berufstätige attraktiv zu gestalten, ist die Förderung von berufsbegleitenden Studienangeboten zentral – jedoch gelten diese bisher in der bundesdeutschen, ebenso in der bremischen Hochschullandschaft, als Randerscheinung.

Im Zusammenhang mit der Öffnung der Hochschulen erhalten beruflich Qualifizierte ohne Abitur nachträglich die Chance auf einen Hochschulabschluss. Im Jahr 2011 verabschiedete die Bremische Bürgerschaft nach dem Vorbild der Kultusministerkonferenz erweiterte Regelungen für die Zulassung beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugang gelten seither unter anderem ein Meisterabschluss oder bestimmte Fortbildungsabschlüsse. Studieninteressierte mit anerkannter Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mittels Einstufungsprüfung, Kontaktstudium oder auch über ein weiterbildendes Studium erwerben. 

Der Anteil an Studienanfängerinnen und -anfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung hat sich im Land Bremen von 1,4 Prozent im Jahr 2014 auf 4,46 Prozent im Jahr 2019 deutlich erhöht. Bremen erreicht somit Rang 3 im Bundesländervergleich und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 Prozent. Dieses Wachstum wird sowohl der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaften als auch dem Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung – offene Hochschulen“ (2011–2020) zugeschrieben. Mit Ende des Wettbewerbes werden voraussichtlich nicht alle entwickelten Modellprojekte weitergeführt. Es ist zu befürchten, dass sich dieser Trend nicht fortsetzt und die Zahlen in den kommenden Jahren wieder sinken. Dies müssen die Hochschulen im Land Bremen verhindern, um Berufstätigen ohne Abitur auch in Zukunft den Zugang zu höherer Bildung zu ermöglichen.

Berufstätigen Studieninteressierten – ob mit oder ohne Abitur – ist vor allem die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Privatleben wichtig. Die Arbeitnehmerkammer Bremen und das Zentrum für Arbeit und Politik der Universität Bremen haben in einer gemeinsamen Untersuchung berufsbegleitend Studierende, staatliche Hochschulen und Betriebe in Bremen zu Bedingungen der Vereinbarkeit befragt. Aus den Ergebnissen lassen sich Handlungsbedarfe in Betrieben, Hochschulen und Hochschulpolitik für die weitere Förderung der offenen Hochschulen ableiten: 

  • Bildungsteilzeit und flexible Arbeitszeitgestaltung in Betrieben sollten über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen transparente und verbindliche Strukturen bekommen. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interessen an einem Studium zeigen, sollten sich die Betriebe frühzeitig engagieren, Absprachen über weitere Entwicklungsmöglichkeiten treffen und einen gezielten Theorie-Praxis-Transfer fördern.
  • Hochschulen sollten neue Studienformate, adressatengerechte Beratung und Didaktik auf die Bedürfnisse berufstätiger Studierender zuschneiden. Auch die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist zentral. Damit können Redundanzen für Berufstätige vermieden und ihre Studiendauer verkürzt werden. Die Hochschulen sollten entsprechende Anrechnungsverfahren fest in den institutionellen Strukturen verankern.
  • Damit die Hochschulen die genannten Anforderungen realisieren können, müssen auf hochschulpolitischer Ebene Entscheidungen für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung getroffen werden. Lehrstunden von Hochschullehrenden sollten auf das Lehrdeputat angerechnet werden: So kann ihr Engagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung unterstützt werden.

Downloads AKB003_Icon-Download

  • Hochschulen im Land Bremen

    KammerKompakt, Januar 2022

  • Balanceakt berufsbegleitendes Studieren

    Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2016

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Jessica Heibült
Referentin für Bildungs- und Hochschulpolitik

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