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Einkommen und Tarifbindung

im Land Bremen

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Im Land Bremen verdienten Vollzeitbeschäftigte 2023 im Mittel 3.942 Euro brutto monatlich. Damit lag Bremen über dem bundesweiten Mittel von 3.796 Euro sowie knapp über dem Mittel der westdeutschen Bundesländer (3.898 Euro). Im Kreis der westdeutschen Bundesländer liegt Bremen somit im Mittelfeld. Der Median teilt die Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr als den Medianverdienst, die andere verdient weniger.

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Zwar schnitt die Stadt Bremen 2023 bei den mittleren monatlichen Bruttoverdiensten mit 4.031 Euro überdurchschnittlich ab - deutschlandweit waren es 3.796 Euro. Sie liegt jedoch hinter vielen anderen Großstädten und damit im Mittelfeld. Der Median teilt die Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr als den Medianverdienst, die andere verdient weniger.

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Im Städtevergleich schneidet Bremerhaven deutlich unterdurchschnittlich ab. Mit einem mittleren Verdienst von monatlich 3.495 Euro brutto liegt die Seestadt unter dem westdeutschen Entgelt von 3.898 Euro und nur knapp über dem ostdeutschen Verdienst von 3.329 Euro. Der Median teilt die Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr als den Medianverdienst, die andere verdient weniger.

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Das mittlere monatliche Entgelt für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Land Bremen betrug 2023 3.942 Euro brutto. Frauen erhalten fast 550 Euro weniger als Männer. Das Einkommen steigt mit dem Alter, dem Berufsabschluss und dem Anforderungsniveau. Einen großen Unterschied gibt es bei der Staatsangehörigkeit: Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft verdienen pro Monat im Mittel 1.275 Euro brutto weniger als Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Median teilt die Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr als den Medianverdienst, die andere verdient weniger. Deutschlandweit lag der monatliche Medianbruttoverdienst 2023 bei 3.796 Euro, im Land Bremen bei 3.942 Euro.

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Im Land Bremen gibt es große Unterschiede zwischen den Verdiensten in unterschiedlichen Branchen. Mit Blick auf die bremische Wirtschaftsstruktur ist es nicht überraschend, dass die Branchen, in denen große, international agierende Unternehmen wie Airbus, ArcelorMittal oder Mercedes-Benz vertreten sind, durch höhere Verdienste auffallen. Diese Unternehmen bieten vergleichsweise gut bezahlte und tarifgebundene Arbeitsplätze: So verdienen insbesondere Beschäftigte in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie und jene im verarbeitenden Gewerbe mitunter am besten. Das Schlusslicht im Branchenranking bildet die Leiharbeit, dicht gefolgt vom Gastgewerbe. Dort wird im Mittel weniger als halb so viel verdient wie beispielsweise in der Finanz- und Versicherungsbranche. Der Median teilt die Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr als den Medianverdienst, die andere verdient weniger. Deutschlandweit lag der monatliche Medianbruttoverdienst 2023 bei 3.796 Euro, im Land Bremen bei 3.942 Euro.

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Bei näherer Betrachtung der Verdienststruktur wird schnell deutlich, dass es große Einkommensunterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen gibt. So wird mit einem mittleren Monatsbrutto von 3.844 Euro im Gesundheitswesen zwar nah am mittleren Landeseinkommen verdient (siehe Branchenverdienst oben), allerdings werden hier Ärztinnen und Ärzte – mittleres Monatsbrutto: 7.121 Euro – und Arzt- und Praxishilfen (zum Beispiel medizinische Fachangestellte) zusammengefasst, die nur 2.853 Euro brutto verdienen. Letztere liegen damit knapp 1.000 Euro unterhalb des mittleren Branchenmonatsverdienstes, während Ärztinnen und Ärzten fast das Doppelte davon erhalten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Beschäftigten in Arztpraxen zu den unzufriedensten gehören, wenn es um ihre Gehälter geht. Die Beschäftigtenbefragung „Koordinaten der Arbeit im Land Bremen 2023“ der Arbeitnehmerkammer (https://www.arbeitnehmerkammer.de/beschaeftigtenbefragung.html) zeigt, dass neben den Arzt- und Praxishilfen auch Beschäftigte der Post- und Kurierdienste und des Gastgewerbes besonders unzufrieden mit ihrer Bezahlung sind, vor allem aber jene in Verkehrsberufen und im pädagogischen Bereich (Kindergärten und Vorschulen ausgenommen).

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Der Niedriglohnbereich wird definiert durch die Schwelle des „unteren Entgeltbereichs“, die bei zwei Dritteln des deutschlandweiten mittleren Bruttomonatseinkommens liegt. Für die bundeseinheitliche Schwelle ergab sich 2023 ein Wert von 2.530 Euro. Alles, was darunter liegt, ist also ein Niedriglohn. Nicht zuletzt durch die Einführung des Mindestlohns (und dessen jüngste Erhöhung) ist die Entwicklung seit 2010 rückläufig. Bundesweit wurde er 2022 von 9,82 Euro auf zwölf Euro angehoben, im Januar 2024 stieg er nochmals auf jetzt 12,41 Euro. Hinzu kommt: Die zuletzt offensivere Tarifpolitik der Gewerkschaften führte zu vergleichsweise hohen Tarifabschlüssen und sorgte insbesondere in den unteren Entgeltgruppen für stärkere Lohnzuwächse. Aktuell gilt dennoch: Ausgehend vom Monatslohn verdienen etwa 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Bremen einen Niedriglohn; bezogen auf den Stundenlohnsind es etwa 15 Prozent aller Beschäftigten (unabhängig von ihrer Arbeitszeit). In rund 58.000 von 375.000 Jobs wird zu einem Bruttostundenlohn von weniger als 13,04 Euro gearbeitet.

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Im Land Bremen verdienten weibliche Beschäftigte 2023 durchschnittlich 19 Prozent brutto weniger in der Stunde als männliche – was einem Unterschied von 4,86 Euro brutto in der Stunde entspricht. Deutschlandweit lag der Gender Pay Gap 2023 bei 18 Prozent (4,46 Euro brutto pro Stunde). Das Land Bremen schneidet in dieser Hinsicht auch im Vergleich zu anderen Bundesländern schlecht ab: Nur in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sind die geschlechtsbedingten Lohngefälle noch größer. Der Gender Pay Gap ist darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen als Männer arbeiten. Darüber hinaus bekleiden sie in diesen Branchen und Berufen häufiger schlechter bezahlte Positionen als Männer. Selbst in frauendominierten Branchen sind die Führungskräfte oft männlich. Außerdem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als Männer (da die unbezahlte Sorgearbeit wie Kindererziehung weiterhin sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt ist) und haben so geringere Gehaltszuwächse aufgrund familienbedingter Unterbrechungen der Erwerbsarbeit. Doch selbst wenn weibliche Beschäftigte eine vergleichbare Tätigkeit bei vergleichbarer Qualifikation und Position im Unternehmen ausüben wie ihre männlichen Kollegen, verdienen sie weniger: Dieser „bereinigte“ Gender Pay Gap lag im Land Bremen im vergangenen Jahr bei sieben und im Bundesdurchschnitt bei sechs Prozent. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap finden sich hier: https://www.arbeitnehmerkammer.de/gender-pay-gap.html.

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Kevin Rösch
Referent für Finanz- und Wirtschaftspolitik

Am Wall 195
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-986
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