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Ausländische Pflegekräfte

Was muss ich tun, damit mein im Heimtland erworbener Berufsabschluss als Pflegehilfskraft oder Pflegefachkraft anerkannt wird?

Die gute Nachricht zuerst: Die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen haben sich in Deutschland erheblich verbessert. Dennoch: Geduld und Zeit sind gefragt, um die notwendigen Formalitäten und Behördengänge zu erledigen – aber am Ende lohnt es sich, wenn Sie zum Beispiel nicht in einer unterqualifizierten Position, sondern in Ihrem ausgebildeten Beruf arbeiten können.

Die Pflegeberufe in Deutschland unterscheiden sich bislang nach Ausbildungen in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege. Die Pflegeberufe gehören zur Gruppe der „reglementierten Berufe“.

Das heißt: Für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung werden die ausländischen mit den deutschen Qualifikationen verglichen („Gleichwertigkeitsprüfung“).

Neben Inhalt (vermittelte Kenntnisse und Fähigkeiten) und Dauer der Ausbildung wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben können.

Verfahren

In Bremen erfolgt die Anerkennung durch die zuständigen senatorischen Behörden.

  • Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Gesundheitsberufen:
    Senatorin für Gesundheit
    Lina Marzyk
    0421.3 61-9 13 53
    lina.marzyk@gesundheit.bremen.de

Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung sind unter anderem:

  • Ein Zertifikat des Sprachniveaus B2 nach dem Ge­meinsamen europäischen Referenzrahmen (GER).
  • Der Wohnsitz muss sich im Land Bremen befinden.

Häufig muss eine staatliche Anerkennungsprüfung abgelegt werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen für eine unmittelbare Anerkennung der Gleichwertigkeit des Ab­schlusses aus dem Herkunftsland nicht gegeben sind.

In solchen Fällen ist es hilfreich und manchmal auch erforderlich, vorab einen berufsbegleitenden Lehrgang für beschäftigte ausländische Pflegekräfte zu absolvieren. In Bremen werden diese Lehrgänge vom Paritätischen Bildungswerk oder den Altenpflegeschulen angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Webseiten.

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig und Sie müssen die Kosten tragen, ebenso eventuell nötige Anpassungsqualifizierungen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über entstehende Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden.

 

Wer hilf weiter?

Rat und Hilfe bei der Abwicklung des Verfahrens, den notwendigen Formularen und den Voraussetzungen für eine eventuelle Kostenübernahme bieten in Bremen und Bremerhaven beispielsweise:


Arbeitnehmerkammer Bremen

Bürgerstraße 1, 28195 Bremen,Anerkennungsberatung im Land Bremen,
0421.3 63 01 - 954,
www.arbeitnehmerkammer.de/anerkennungsberatung


Frauen in Arbeit und Wirtschaf e.V.

Berufliche Orientierung und Weiterbildungsberatungfür Migrantinnen,
0421.1 69 37-10,
www.faw-bremen.de


Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen (Bremerhaven)
Berufliche Beratung für Migrantinnen und Flüchtlinge,
0471.3 08 78 10 oder 3 08 78 31
Berufliche Orientierung für Frauen,
0471.9 83 99-16
www.afznet.de


Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter

0800.4 55 55 00
www.arbeitsagentur.de

GUT ZU WISSEN AKB003_IconInfo

  • Wenn Sie als ausländische Pflegekraft in Bremen beschäftigt sind, sind Sie Mitglied der Arbeitnehmerkammer. Sie können alle Beratungen und Dienstleistungen der Arbeitnehmerkammer Bremen in Anspruch nehmen.







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