Wie viel kann ich zur Rente dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird?
Zunächst gilt: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze beeinträchtigt ein Hinzuverdienst die laufende Rente nicht mehr.
Bei vorgezogenen Altersrenten (inklusive „Rente mit 63“!) gelten hingegen bis zur Altersgrenze folgende Regelungen:
- Ein Zuverdienst bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr ist problemlos möglich.
- Ein höherer Zuverdienst führt zu einer anteiligen Kürzung der Rente. Die dadurch ungenutzten Rentenbestandteile sind allerdings nicht verloren, sondern werden der Rente später wieder zugeschlagen.
- Ein sogenannter „Hinzuverdienstdeckel“ soll außerdem verhindern, dass Rente und Zuverdienst den Verdienst aus früheren Jahren übertreffen.
Bei Erwerbsminderungsrenten kommt hinzu:
- Zuverdienstgrenzen bei teilweiser Erwerbsminderung (EM) werden nach einem komplexeren Modell berechnet.
- Neben der Verdienstgrenze ist auch die tägliche Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen:
- unter drei Stunden (volle EM),
- unter sechs Stunden (teilweise EM).
WICHTIG ZU WISSEN
Keine Sorge, wenn Sie bei der Anrechnung von Zuverdienst den Durchblick verlieren: Abhilfe schaffen die Beratungsstellen der Arbeitnehmerkammer Bremen oder die Deutsche Rentenversicherung.
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