27.09.2022
Weg frei für umfassende Tariftreue im Land Bremen
Arbeitnehmerkammer begrüßt Gesetzesentwurf
Die Arbeitnehmerkammer begrüßt den heute (Dienstag) vom Senat beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. „Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen aufgenommen wurden, so dass zukünftig bei allen öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen die Betriebe zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichtet werden. Der Weg ist nun frei, dass das Gesetz bis Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann“, betont Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Die Arbeitnehmerkammer begrüßt insbesondere, dass das Gesetz bei Dienstleistungsaufträgen ab 1.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 5.000 Euro angewendet werden soll. „Das bedeutet, dass künftig ein wesentlicher Teil der öffentlichen Aufträge vom Tariftreue- und Vergabegesetz erfasst werden“, lobt Peer Rosenthal. Da die Regelungen auch für Unterauftragnehmer einschließlich der Arbeitnehmerüberlassung gelten, kann das Gesetz zudem nicht durch die Weitervergabe der Aufträge umgangen werden. Dies erhöht die Wirksamkeit der Bestimmungen.
Die Arbeitnehmerkammer ist sich sicher, dass diese umfassenden Tariftreueregelungen dafür sorgen, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht auf Kosten der Beschäftigten geführt wird. Zudem werden Anreize gesetzt, dass Betriebe in die Tarifbindung zurückkehren. Im Land Bremen wenden – ebenso wie im Bund – immer weniger Unternehmen Tarifverträge an: Waren im Jahr 2000 noch 38 Prozent der bremischen Betriebe tarifgebunden und erhielten daher 67 Prozent der Beschäftigten Tariflöhne, waren es 2021 nur noch 19 Prozent der Betriebe (59 Prozent der Beschäftigten). Nur Tarifverträge sichern den Grundsatz 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' und tragen so dazu bei, die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Zudem verdienen Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben rund zehn Prozent mehr als Beschäftigte, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen.
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