Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Pressemitteilung

10.08.2022

Steuerliche Entlastungen um Direktzahlung ergänzen

Abbau von kalter Progresssion unzureichend: Geringverdienende durch 300-Euro-Zahlung entlasten

Die heute vorgestellten Eckpunkte zum Inflationsausgleichsgesetz sollen dazu beitragen, die Folgen der Preissteigerungen, insbesondere durch den Abbau der sogenannten kalten Progression zu mildern. „Eine zielgenaue Entlastung, die dort ankommt, wo sie am nötigsten ist, ist alleine über den Abbau der ‚kalten Progression‘ nicht zu erreichen“, erklärt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. „Wir fordern daher, die im Raum stehenden steuerlichen Entlastungen um eine Direktzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro zu ergänzen.“

Der Einkommensteuertarif muss regelmäßig angepasst werden. Dies sollte bestenfalls mit einer grundlegenden Tarifreform verknüpft werden, um kleine und mittlere Einkommen vor höheren Steuerbelastungen zu schützen. Die Gruppen, die momentan besonders unter der Inflation zu leiden haben, werden mit steuerlichen Entlastungen allerdings kaum erreicht.

„Ein Mischmodell aus steuerlichen Entlastungen und einer steuerpflichtigen Direktzahlung würde dazu führen, dass die Entlastungswirkung bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern deutlich größer ausfiele“, erläutert Tobias Peters, Referent für Finanzpolitik bei der Arbeitnehmerkammer. „Zudem würden auch Haushalte erreicht, die von Steuerentlastungen überhaupt nicht profitieren.“

Direkte Unterstützung besonders für Geringverdienende nötig
Die Ergänzung der Vorschläge um eine Direktzahlung wäre insbesondere auch für Beschäftigte in Bremen und Bremerhaven von Bedeutung. Im Land Bremen erzielen trotz Vollzeitbeschäftigung fast jede und jeder fünfte ein Einkommen von weniger als 2.400 Euro im Monat. Etwa sechs von zehn Vollzeitbeschäftigten erreichen ein Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Hinzukommen gut 100.000 Teilzeitbeschäftigte und 40.000 ausschließlich Minijobbende. Direkte Unterstützung hilft diesen Beschäftigtengruppen kurzfristig mehr als ein Abbau der sogenannten kalten Progression.

Belastung der Bremer Haushalte verhindern
Die Haushalte des Landes Bremen und seiner beiden Städte müssten die Entlastungen über das Einkommensteuersystem zu einem Großteil selbst finanzieren. Die Einnahmeausfälle für Bremen dürften sich am Ende auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Von steuerpflichtigen Direktzahlungen, die der Bund trägt, würden die Landes- und Kommunalhaushalte hingegen durch höhere Einnahmen profitieren.


Tabelle: Vergleich der Entlastungswirkung nach den Eckpunkten Inflationsausgleichsgesetz und einer Ergänzung um eine Direktzahlung in Höhe von 300 Euro

zu versteuerndes
Einkommen (Single)

Eckpunkte
Inflationsausgleichsgesetz

Eckpunkte Inflationsausgleichsgesetz
plus Direktzahlung 300,- Euro

10.000 €0,00 €300,00 €
20.000 €115,00 €338,00 €
30.000 €172,00 €383,00 €
40.000 €250,00 €450,00 €
50.000 €352,00 €540,00 €
60.000 €471,00 €647,00 €
70.000 €536,00 €695,01 €
80.000 €    536,00 €695,01 €
90.000 €536,00 €695,01 €
100.000 €505,34 €672,41 €
120.000 €505,34 €672,41 €

 


Hinweis an die Redaktionen:
Ein ausführliches Papier „Inflation und mögliche Entlastungswege“ finden Sie auf unserer Website.

Schlagwörter

Kommunikation und MedienAKB003_Icon-Kontakt

Nathalie Sander
Leitung Kommunikation und Medien

Bürgerstr. 1
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-71
Fax: 0421/36301-89

E-Mail schreiben

Kommunikation und MedienAKB003_Icon-Kontakt

Hanna Mollenhauer
Referentin für Kommunikation und Medien / stv. Leitung

(Redaktion BAM)
Bürgerstr. 1
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-74
Fax: 0421/36301-89

E-Mail schreiben