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Pressemitteilung

12.09.2022

12 Euro Mindestlohn: Bremens Beschäftigte profitieren besonders

Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. „Gerade für die Beschäftigten im Land Bremen ist die Anhebung des Mindestlohns wichtig, weil der Anteil von Geringverdienern hier sehr hoch ist“, betont Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der Arbeitsmarkt sei in Bremen nach wie vor stark gespalten – während Beschäftigte in der Industrie oder Finanzbranche durchschnittlich zwischen 4.500 und knapp 5.000 Euro brutto im Monat verdienten, würden die Löhne in anderen Branchen wie der Leiharbeit oder dem Gastgewerbe am unteren Ende der Skala liegen. So erhalte allein im Gastgewerbe die Hälfte der Vollzeit-Beschäftigten weniger als 2.118 Euro brutto im Monat. „Es war dringend nötig, die unterste Haltelinie noch einmal deutlich anzuheben“, lobt Rosenthal.

6,2 Millionen Beschäftigte profitieren bundesweit

Als Erfolg bezeichnet auch Bernd Rützel, Vorsitzender des Ausschusses Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag die Anhebung auf 12 Euro: „Bundesweit werden rund 6,2 Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren, davon allein im Land Bremen 58.800 Menschen, wie eine Studie des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaft NGG zeigt.“ In der Stadt Bremen profitieren demnach gut 48.900 Beschäftigte, in Bremerhaven rund 9.900. „Mit der Erhöhung hat die Bundesregierung der absoluten Lohnuntergrenze einen Booster gegeben und dafür gesorgt, dass Deutschland in Europa nicht mehr Schlusslicht bei der Höhe des Mindestlohns ist“, betont Rützel weiter. Die Erhöhung sei nun auch angesichts steigender Lebensmittel- und Energiepreise elementar für die Beschäftigten. „Klar ist für mich aber auch, dass der Mindestlohn nur ein Mindeststandard ist. Der Goldstandard sind und bleiben Tariflöhne.“

„Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohns hat im Gastgewerbe, aber auch in Teilen der Nahrungsmittelindustrie bereits im Vorfeld dafür gesorgt, dass bessere Tarifabschlüsse erzielt werden konnten“, sagt Iris Münkel, Gewerkschaftssekretärin bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG). Sie hat den Effekt, dass das gesamte Tarifgitter angehoben werden kann. So profitieren auch Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben von der Erhöhung des Mindestlohns. Im Gastgewerbe ist es 2018 erstmals gelungen den kompletten Entgelttarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären. Dies hat zur Folge, dass alle Beschäftigten im Gastgewerbe nach Tarif bezahlt werden müssen. Derzeit wird über eine Fortsetzung verhandelt. Münkel: „Für die Beschäftigten haben allgemeinverbindliche Tarifverträge den Vorteil, dass sie mehr Sicherheit geben als nur den Mindestlohn zu haben. Dadurch wird es auch attraktiver, in dieser Branche zu arbeiten. Aber auch für Arbeitgeber haben allgemeinverbindliche Tarifverträge Vorteile, weil so in dieser sehr beschäftigungsintensiven Branche der Wettbewerb nicht über die Löhne ausgetragen werden kann.“

Niedriglohnsektor im Land Bremen besonders groß

Laut Arbeitnehmerkammer profitieren vom höheren Mindestlohn vor allem Frauen – im Mittel liegt das Gehalt vollzeitbeschäftigter Frauen im Land Bremen 500 Euro unter dem der Männer. Sie arbeiten besonders häufig in gering bezahlten Berufen, etwa als Verkäuferinnen, Arzt- und Praxishilfen oder in der Gastronomie. Niedrig ist das Gehalt zudem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Betrieben ohne Tarifvertrag arbeiten.

Insgesamt gibt es in Bremen und Bremerhaven überdurchschnittlich viele Menschen, die zu einem Niedriglohn arbeiten, also weniger als 2.344 Euro brutto monatlich verdienen. In Bremen betrifft dies 18 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, in Bremerhaven sind es sogar 22 Prozent. Die Arbeitnehmerkammer begrüßt daher die geplante Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Land Bremen. Mit der Neufassung werden künftig bei allen öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen Betriebe zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichtet – laut jetzigem Entwurf betrifft dies auch Leiharbeitnehmer und Subunternehmer. Gleichzeitig ist der Bund in der Pflicht, die EU-Mindestlohnrichtlinie umzusetzen. Diese sieht vor, dass mindestens 80 Prozent der Betriebe nach Tarif bezahlen – aktuell sind es in Bremen nur 59 Prozent. „Deshalb ist es wichtig, auch auf Bundesebene ein Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, wie es derzeit auch im Land Bremen erfolgt. So kann der Staat seine Marktmacht als öffentlicher Auftraggeber so nutzen, dass Tarifverträge gestärkt werden“, betont Peer Rosenthal.
 

Hinweis an die Redaktionen: Weitere Abbildungen finden Sie auf dem Statistik-Portal der Arbeitnehmerkammer.

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