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Pressemitteilung: Jahresbilanz 2022

06.01.2023

Anhaltender Krisenmodus belastet Beschäftigte

Rund 88.300 Beratungen der Arbeitnehmerkammer in 2022

Nach der Coronakrise hat die Energiekrise im vergangenen Jahr zu Fragen und Unsicherheit bei den Beschäftigten im Land Bremen geführt. „Die Menschen werden langsam mürbe vom anhaltenden Krisenmodus, das zeigt sich in der Beratung“, betont Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen. Teils ausbleibende Einmalhilfen, steigende Kosten für Energie und Lebensmittel – viele Ratsuchende stoßen derzeit an ihre Belastungsgrenzen. Nach wie vor liege die Zahl der Arbeitsrechtsberatungen mit 49.000 höher als vor Corona-Zeiten, wenn auch etwas niedriger als im noch stärker von der Pandemie geprägten Jahr 2021. Heyduck: „Der Bedarf an Information und Unterstützung ist weiterhin groß.“ Über alle Rechtsgebiete hinweg verzeichnet die Kammer für 2022 knapp 88.300 Beratungen.

Mehr Fragen zum Gehalt

Zugenommen haben im vergangenen Jahr noch einmal Fragen zum Gehalt: 7.532 Beratungen hat die Arbeitnehmerkammer hierzu in Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven durchgeführt. Dabei spielten auch die staatlichen Hilfen eine große Rolle, wie die Pflegeprämie, der Corona-Bonus oder die Energiekostenpauschale. Diese Leistungen sollten vom Arbeitgeber direkt ausgezahlt werden – was nicht immer funktionierte: „Häufig haben wir in der Beratung erlebt, dass Arbeitgeber nicht oder nur zum Teil gezahlt haben oder erst sehr viel später als angekündigt“, berichtet Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung.

Schlechte Bedingungen in der Leiharbeit

Gehaltsfragen spielen vor allem für Leiharbeitnehmende eine große Rolle. So hat eine Sonderauswertung der 1.585 Beratungen dieser Gruppe ergeben, dass sich allein jede fünfte Frage um das Gehalt oder tarifrechtliche Regelungen drehte. Ein Problem unter anderen: Viele Leiharbeitnehmende verstehen die Arbeitsverträge nicht richtig – diesen Umstand nutze ein Teil der Arbeitgeber aus. „Insbesondere für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen ist das ein großes Problem“, weiß Hauer. Eine besonders perfide Masche ist, dass Leiharbeitsfirmen in Nichteinsatzzeiten die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten abbauen, was gesetzlich gerade nicht zulässig ist. Rechtlich gilt: Wird der Leiharbeitnehmer zum Beispiel wegen mangelnder Aufträge kurzerhand abbestellt, muss die Leiharbeitsfirma ihn dennoch bezahlen, sprich: bezahlt freistellen.

Im Land Bremen arbeiten rund 14.000 Menschen in der Leiharbeit, das sind wieder deutlich mehr als zu Corona-Zeiten.

Dauerbrenner: Vergütung von Überstunden

Auch das Thema Überstunden führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: „Die Vergütung von Überstunden ist leider ein Dauerbrenner in der Beratung“, soHauer. Hier komme es vor allem dann zu Streitigkeiten, wenn Arbeitszeiten – trotz gesetzlicher Verpflichtung – nicht erfasst würden und die Beschäftigten dann in der Beweispflicht seien. Die Kammer rät daher, Arbeitszeiten immer selbst genau zu notieren, wenn es im Betrieb kein Zeiterfassungssystem gibt.

Diese Erfahrung aus der Rechtsberatung deckt sich mit Ergebnissen der Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer. Ein Drittel aller Beschäftigten in Bremen macht regelmäßig Überstunden – und insbesondere diejenigen, die Vertrauensarbeitszeit haben, deren Arbeitszeit also nicht aufgezeichnet wird, klagen darüber, dass diese nicht bezahlt werden.

Arbeitszeit muss erfasst werden

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner jüngsten Entscheidung noch einmal klargestellt, dass Arbeitgeber schon heute verpflichtet sind, Arbeitszeiten zu erfassen. Allerdings sind die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hauer: „Daher fordern wir ein eigenes Gesetz, das den Beschäftigten mehr Rechtssicherheit gibt und auch klare Sanktionen bei Nichtanwendung formuliert.“ Das Bundesarbeitsministerium hatte nach der höchstrichterlichen Entscheidung angekündigt, ein solches Gesetz 2023 auf den Weg zu bringen.

Weniger Kündigungen in 2022

Erfreulich ist aus Sicht der Kammer der deutliche Rückgang der Beratungen zu den arbeitgeberseitigen Kündigungen auf 4.211 Beratungen. Staatliche Unterstützungen der Unternehmen, die verbesserten Kurzarbeiterregelungen aber auch der Fachkräftebedarf führten dazu, dass Beschäftigte von den Betrieben gehalten wurden. „Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Markt sich dreht“, so Heyduck. Arbeitnehmer und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sind es, die über den Erfolg eines Unternehmens mitentscheiden – dies spüren die Unternehmen nun deutlich und werben teils auch mit besseren Konditionen um die Beschäftigten.

Die Zahl der Beratungen zu Eigenkündigungen blieb dagegen weiterhin auf einem hohen Niveau und lag 2022 bei 3.050 Beratungen. Die gute Lage am Arbeitsmarkt nutzt ein Teil der Beschäftigten, um in besser bezahlt Berufe mit besseren Arbeitsbedingungen zu wechseln. „In einigen Berufen ist der Verdienst gering, etwa bei Verkäuferinnen oder Beschäftigten in der Lagerlogistik und Gastronomie. „Hier versuchen viele den Wechsel in andere Branchen oder Berufe und stimmen so auch mit den Füßen ab“, so Heyduck.

Öffentliche Rechtsberatung: Heizkosten vermehrt Thema

In der öffentlichen Rechtsberatung, die die Kammer im Auftrag des Landes für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durchführt, gab es mit 2.422 Beratungen erneut viele Fragen zum Mietrecht – vor allem zum Thema Betriebs- und Heizkostenabrechnung. „Die Energiekrise ist in der Beratung angekommen – viele machen sich Sorgen über die Entwicklung der Heizkosten“, betont Hauer. Mit einer weiter steigenden Nachfrage rechnet die Kammer vor allem im laufenden Frühjahr, wenn die Vermieter die Betriebskosten abrechnen und neu veranschlagen für das Jahr. „Die gestiegenen Kosten für Gas, Öl und Strom schlagen jetzt zu Buche – da wird es sicher viel Beratungsbedarf geben“, vermutet Hauer.

Insbesondere private Vermieter seien mit Betriebskostenabrechnungen häufig überfordert. Ein Teil wisse offenbar nicht, wie eine korrekte Betriebskostenabrechnung auszusehen habe. Oft mangelt es bereits an formalen Dingen wie der Angabe eines Verteilerschlüssels, oder dass die Kosten der Verwaltung oder nicht umlagefähige Versicherungen zu Unrecht in der Nebenkostenabrechnung Berücksichtigung finden. Eine Überprüfung der Abrechnung bei der Arbeitnehmerkammer sei daher durchaus angemessen, sofern Mieterinnen und Mieter selbst Zweifel hegen.

Wohngeld schnell beantragen

Zudem rät die Kammer möglichst schnell zu prüfen, ob ein Anspruch auf das seit 1. Januar geltende höhere Wohngeld besteht. „Der Anspruch auf Wohngeld entsteht erst, wenn der Antrag gestellt ist – rückwirkend für die Zeit davor wird kein Wohngeld gezahlt“, erläutert Hauer. Die Antragsfrist für diesen Januar läuft noch bis zum 31. Januar.

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