Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung 2019
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
☰
Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen ins Zentrum gerückt.
Insgesamt sollen die Mutterschutzregelungen übersichtlicher, einheitlicher und berufsgruppenübergreifend gelten. Der neue Ausschuss für Mutterschutz soll zu ihrer praxisgerechten Umsetzung beitragen.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts traten zum 30. Mai 2017 im Wesentlichen folgende Änderungen in Kraft:
Die Neuregelungen zum 1. Januar 2018 sehen im Wesentlichen vor:
Mit der gesetzlichen Neuregelung ist nur der erste Schritt getan. Wir wollen den Impuls durch die Gesetzänderung nutzen und die Sensibilität für die Ziele des Mutterschutzes bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch bei allen anderen beteiligten Personengruppen – etwa Frauenärztinnen und -ärzten, oder Betriebsräten – weiter erhöhen.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es,
Der Ausschuss für Mutterschutz praxisgerechte Handreichungen erstellen und dazu beitragen, dass alle maßgeblichen Beteiligten für die Belange des Mutterschutzes sensibilisiert werden.
Der Mutterschutz muss verständlich gemacht werden, es sollten möglichst praxisgerechte Hinweise für die Arbeitgeber und schwangere und stillende Frauen verfügbar sein. Es kommen viele Fragen aus der Praxis. Sie sollen die Grundlage für praxisgerechte Handreichungen sein.
(Fragen: Barbara Reuhl, Referentin für Arbeitsschutz und Gesundheitspolitik bei der Arbeitnehmerkammer)
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten