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Weitere Informationen zur Corona-Prämie

Wie hoch ist die Prämie?

  • 1.000 Euro erhalten Vollzeitbeschäftigte, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten.
  • Jeweils 667 Euro gibt es für alle weiteren Vollzeitbeschäftigten, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen „tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind“.
  •  Für alle übrigen Vollzeitbeschäftigten beträgt die Zahlung 334 Euro.
  • Teilzeitkräfte haben einen Anspruch, die Prämie anteilig zu erhalten. Der Anteil entspricht ihren wöchentlich durchschnittlich tatsächlich geleisteten Stunden im Verhältnis zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit ihrer vollzeitbeschäftigten Kollegen.

Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden im Bemessungszeitraum ist die Zahlung ungekürzt auszuzahlen.

  • Für Auszubildende in Pflegeeinrichtungen gibt es 600 Euro.
  • 100 Euro erhalten diejenigen, die ihren Bundes- und Jugendfreiwilligendienst („freiwilliges soziales Jahr“) in einer Pflegeeinrichtung leisten.

Die Prämie ist bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Prämie ist unpfändbar und kann bis  zu einem Betrag von 1500 Euro etwa durch die Bundesländer aufgestockt werden. Bremen hat dies bereits beschlossen und in dieser Pressemitteilungen zusammengefasst. Die Prämie ist für Auszubildend auf 900 Euro und für die Tätigen im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres auf 150 Euro erhöht worden.

Wann wird die Prämie ausbezahlt?

Die Prämie ist durch die Arbeitgeber unverzüglich nach Erhalt von der Pflegekasse in einer Summe an die Beschäftigten auszubezahlen. Dies ist spätestens die nächste Entgeltauszahlung nach dem 15.07.2020  bzw. nach dem 15.12.2020, wenn die Voraussetzungen erst nach dem 01.06.2020 erfüllt sind.

Was gilt bei Unterbrechungen?

Unterbrechungen von bis zu 14 Kalendertagen sind grundsätzlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind Unterbrechungen auf Grund einer Covid-19-Erkrankung, einer Quarantänemaßnahme, eines Arbeitsunfalls oder Erholungsurlaubs.

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