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Quiz: Kennen Sie diese Rechtsirrtümer?

Mythen des Arbeits- und Steuerrechts einfach erklärt

Ein Arbeitsvertrag kann maximal für zwei Jahre befristet werden. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht. Die zweijährige Höchstdauer gilt nur für sachgrundlose Befristungen. Mit einem Sachgrund (eine befristete Projektförderung bspw.) ist auch eine längere befristete Dauer möglich.

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