Wenn eine Erkrankung von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Berufskrankheit anerkannt ist, kann diese – abgestimmt auf den konkreten Fall – Unterstützung und Hilfe gewähren. Dazu zählen beispielsweise
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- die Kostenübernahme der Heilbehandlung
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- gegebenenfalls eine Berufskrankheiten-Rente
- arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der Anpassung des Arbeitsplatzes sowie die Prävention weiterer Erkrankungen.
Als erster Schritt ist notwendig, dass die berufliche Verursachung bei der Berufsgenossenschaft bekannt wird. Bei einem begründeten Verdacht können Betroffene selbst, der Betriebsrat oder Angehörige oder auch die Krankenkasse beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Berufskrankheiten-Anzeige stellen.
Ärztinnen, Ärzte und der Arbeitgeber sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die Zustimmung der betroffenen Person braucht es nicht.
Unsere Patientenfragebogen zum Herunterladen und Ausdrucken sollen helfen, dafür Anhaltspunkte zu erkennen.
Die Meldung der Berufskrankheit ist zu empfehlen, wenn Sie im Fragebogen zu Ihrer Erkrankung zutreffende Punkte finden. Ein Musterschreiben an die Berufsgenossenschaft finden Sie am Ende des Fragebogens.
Es genügt der Verdacht einer beruflichen Verursachung, denn es soll zunächst nur eine Prüfung eingeleitet werden, zu der die Berufsgenossenschaft verpflichtet ist.
Die Meldung kann bequem bei folgenden Stellen erfolgen:
a) Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
b) Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen
Patientenfragebögen mit Musterschreiben
Lendenwirbelsäulenerkrankungen/BK 2108, BK 2110
Download PDFCarpaltunnelsyndrom/ BK 2113
Download PDFMeniskusschaden/ BK 2102 oder Gonarthrose/ BK 2112
Download PDFLungenkrebs/ BK 4104
Download PDFKehlkopfkrebs/ BK 4104
Download PDFEierstockkrebs (Ovarial-CA)/ BK 4104
Download PDFBlasenkrebs/ BK 1109, BK 1301, BK 1321
Download PDFHautkrebs/ BK 1108, BK 5102, BK 5103
Download PDF
Sprechzeiten der Berufskrankheiten-Beratung
(Wir empfehlen vorab eine telefonische Terminvereinbarung unter 0421-6 69 50-36/-0.
Termine zu anderen Zeiten sind nach Absprache möglich)
Bremen-Stadt
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Donnerstags von 13 bis 17 Uhr
Bremen-Nord
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Mittwochs von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Bremerhaven
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Dienstags von 13 bis 17 Uhr
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Kontakt

Niklas Wellmann
Beratungsstelle zu Berufskrankheiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel.: 0421-6695036
Fax: 0421-6695041