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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

27.06.2025

Mindestlohn-Beschluss ist enttäuschend

„Der Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns ist enttäuschend“, kommentiert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, den heute (Freitag) veröffentlichten Vorschlag der Kommission. Demnach soll der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro erhöht werden.

„Damit der Mindestlohn armutsfest ist, muss er mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttostundenlohns betragen. Dies hätte bereits für dieses Jahr einen Mindestlohn von 15,12 Euro bedeutet. Dass dieser Wert nun auch 2026 und 2027 nicht erreicht werden soll, ist gemessen an diesem Ziel unzureichend und blendet die schwierige Lebenssituation von Menschen mit niedrigen Löhnen aus“, so Rosenthal weiter. Damit erfüllt Deutschland weiterhin nicht die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, die das 60-Prozent-Ziel beinhaltet. Laut der jüngsten Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer erhält jeder zehnte Beschäftigte im Land Bremen nur den aktuellen Mindestlohn oder sogar weniger.

Ein starker Mindestlohn ist vor allem in Zeiten abnehmender Tarifbindung von hoher Bedeutung. Die Arbeitnehmerkammer kritisiert die zögerliche Erhöhung des Mindestlohns insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Reallöhne: Zwar sind diese im vergangenen Jahr im Durchschnitt so stark gestiegen wie lange nicht. Allerdings liegen sie weiterhin unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Die Menschen haben also weiterhin weniger Geld zur Verfügung als vor der Pandemie – das gilt gerade für kleine und mittlere Einkommen. Zudem ist die Inflationsausgleichsprämie Ende 2024 ausgelaufen, was die Reallöhne in diesem Jahr voraussichtlich weiter schwächt. „Gerade jetzt ist ein armutsfester Mindestlohn wichtig – auch zur Stärkung der schwächelnden Binnennachfrage“, betont Peer Rosenthal.


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