Arbeitnehmerkammer begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts zum Ausbildungsunterstützungsfonds
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klagen gegen den bremischen Ausbildungsunterstützungsfonds als unbegründet abgewiesen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen begrüßt diese Entscheidung, denn sie schafft wichtige Rechtssicherheit für ein zentrales Instrument zur Stärkung der dualen Ausbildung im Land Bremen. „Das ist ein gutes Signal für junge Menschen, für ausbildende Betriebe und für die Fachkräftesicherung in Bremen“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist kein Selbstzweck.
Er soll mehr Ausbildung ermöglichen, Betriebe unterstützen und dazu beitragen, dass mehr junge Menschen einen Berufsabschluss erreichen. Nach diesem Urteil muss der Fonds jetzt zügig und mit voller Kraft umgesetzt werden.“
Das Urteil ist ein Lichtblick für die duale Ausbildung, deren Lage im Land sehr ernst ist. In Bremen bildet nur noch gut jeder fünfte Betrieb aus, es gibt zu wenige Plätze für ausbildungsinteressierte junge Menschen: Im Juni 2026 gab es im Land Bremen für 4.332 Bewerber*innen nur noch 3.617 betriebliche Ausbildungsplätze – im Vergleich zum Juni 2023 sind über 1.400 Ausbildungsstellen weggefallen. Die Situation ist dramatisch, da zunehmend Ausbildungsverträge gelöst werden: 2024 betraf das fast jeden dritten Vertrag. Dabei ist Bremen im Ländervergleich schon heute mit 28,4 Prozent trauriger Spitzenreiter unter den 25-bis 34-Jährigen, die keinen Berufsabschluss haben – im Bundesdurchschnitt sind es nur 19,9 Prozent.
„Die duale Ausbildung muss nun dringend gestärkt werden, denn sie ist für junge Menschen noch immer das Eintrittsticket in die Arbeitswelt. Gleichzeitig garantiert sie den Betrieben den Fachkräftenachwuchs“, so Rosenthal. Der Ausbildungsunterstützungsfonds setzt genau an diesem strukturellen Problem an. Er sorgt dafür, dass die Verantwortung für Ausbildung und Fachkräftesicherung breiter getragen wird. Ausbildende Betriebe werden unterstützt und Betriebe, die bislang nicht ausbilden, werden an den Kosten beteiligt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, wieder mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.
„Die Debatte sollte sich nach dem klaren Urteil auf das Wesentliche konzentrieren: Bremen braucht mehr Ausbildungsplätze und mehr erfolgreiche Berufsabschlüsse“, betont Rosenthal. „Gerade kleine und mittlere Betriebe brauchen Unterstützung, wenn sie ausbilden wollen. Der Fonds kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.“
Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Fokus nun auf einer raschen und effektiven Umsetzung der notwendigen Maßnahmen liegen. Dazu gehören neben der finanziellen Unterstützung für ausbildende Betriebe auch eine gute sozialpädagogische Begleitung, Hilfen bei Konflikten in der Ausbildung, Sprachcoaching und Prüfungsvorbereitung.
„Wir brauchen einen Aufbruch in der bremischen Berufsbildung“, so Rosenthal. „Das Urteil gibt Rückenwind für einen gute Zukunft der Berufsausbildung im Land Bremen. Jetzt müssen Politik, Verwaltung und Sozialpartner gemeinsam dafür sorgen, dass aus Rechtssicherheit auch mehr und bessere Ausbildung wird.“
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