Die Arbeitnehmerkammer zeigt sich teilweise irritiert über die heute vorgestellten Ergebnisse des Koalitionsausschusses: Während für Unternehmen Vorgaben gelockert und Entlastungen angekündigt werden, sollen für Beschäftigte künftig strengere Regeln gelten – etwa bei Krankschreibungen. „Bürokratieabbau scheint sich auf die Wirtschaft zu beschränken, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenbar misstraut wird“, kommentiert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
So hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die telefonischen Krankschreibungen abzuschaffen. Zudem sollen Beschäftigte ab dem ersten Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. „Das ist eine pauschale Misstrauenserklärung gegenüber den Beschäftigten, die durch nichts gerechtfertigt ist“, zeigt sich Rosenthal verärgert. Neben der Überforderung des stationären Krankenhaussystems laufe das Land nun auch auf eine Überforderung des Hausärztesystems hinaus.
Zudem sollen künftig sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate möglich sein – also doppelt so lange wie bisher. „Eine Hire-and-Fire-Politik als innovationsfördernd zu bezeichnen, lässt uns ratlos zurück“, so Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer. Der Kündigungsschutz greife ohnehin erst ab zehn Beschäftigten. Das Argument, die Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten diene vor allem Start-ups und kleinen Unternehmen kann deshalb nur als vorgeschobenes Argument zählen.
Die Vorschläge im Bereich der Arbeitsförderung finden grundsätzlich die Unterstützung der Arbeitnehmerkammer. Die Einführung von Arbeitsmarktdrehscheiben und die Stärkung der Qualifizierungsperspektive bei Transfergesellschaften sind sinnvoll. „Jugendlichen eine zweite Chance auf einen Berufsabschluss zu eröffnen, ist dringend notwendig. Dies liegt im Interesse der jungen Menschen und der Fachkräftesicherung der Wirtschaft“, so Rosenthal. Eine bundesweite Umlage könnte bei der Finanzierung helfen.
Die geplanten Begrenzungen des Lieferkettengesetzes sind ein Rückschritt in Sachen menschenwürdiger Arbeit entlang der Wertschöpfungskette. Die Abschaffung von Berichtspflichten und Beauftragten birgt die Gefahr deutlich über das Ziel hinauszuschießen. „Entlastungen für Betriebe dürfen nicht zu Belastungen für Beschäftigte führen, indem gute und bewährte Arbeitsschutzstandards unterlaufen werden“, so Heyduck.
Besonders ärgerlich sei die Tatsache, dass der Koalitionsausschuss das Zukunftsthema Pflege völlig ausgeblendet hat, anstatt den Gesetzentwurf aus dem Fachministerium grundlegend zu korrigieren. „Ohne eine solche Korrektur bleibt das Pflegeneuordnungsgesetz ein reines Spargesetz – und wird Familien, Kommunen und Pflegebeschäftigte überfordern“, so Elke Heyduck. Denn das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht in seiner jetzigen Fassung Leistungskürzungen, höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
Auch das Thema Rente hat der Koalitionsausschuss außenvorgelassen und lediglich angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission bis Ende des Jahres umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung bleibt nach wie vor offen. Lediglich bei den Minijobs solle der Pauschalsteuersatz von zwei auf fünf Prozent angehoben werden, ansonsten werde es keine Änderungen geben. Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und komplett sozialversicherungspflichtig zu machen. „Hier beginnt die Regierung selbst mit der oft kritisierten ‚Rosinenpickerei‘ und verhindert somit eine Ausweitung sozialversicherter Beschäftigung“, mahnt Rosenthal.
Das Ziel der Einkommensteuerreform, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und den Spitzensteuersatz anzuheben, sind richtig. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung muss abgewartet werden, ob die steigenden Sozialversicherungsbeiträge die Entlastungen auffressen werden.
Laut Arbeitnehmerkammer müssen die Bundesanteile für die Sozialversicherungen endlich abgedeckt werden. Die versicherungsfremden Leistungen im Bereich Gesundheit und Pflege nicht steuerfinanziert werden, ist eine womöglich verfassungswidrige Belastung der Beschäftigten sowie eine verpasste Chance zur Entlastung niedriger Einkommen. „Die Regierung und insbesondere der Finanzminister dürfen sich dort keinen schlanken Fuß machen“, so Rosenthal.
Den sozialen Wohnungsbau zu fördern, wie vom Koalitionsausschuss angekündigt, hält die Arbeitnehmerkammer für einen richtigen Schritt. Allerdings darf es keine Wohngeldkürzungen geben, bis hier nicht auch deutliche Erfolge zu verbuchen sind. Und statt eine übergeordnete Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen zu errichten, sollte der Bund dort, wo es kommunale Wohnungsbaugesellschaften gibt, lieber diese stärken, statt einen neuen bürokratischen Überbau zu schaffen.
Positiv bewertet die Arbeitnehmerkammer auch die angekündigten Erleichterungen bei der Steuererklärung: Vorausgefüllte Steuererklärungen begrüßen wir.











