Kommt jetzt die Rente mit 70?

Länger arbeiten und keine Frührente? Die Rentenkomission legt ihren 80-seitigen Bericht vor. Dr. Florian Blank ordnet die Vorschläge der Rentenkomission für Beschäftigte ein – und erklärt, wo die Politik noch nachbessern muss.

Eine Menschenmenge, die eine Treppe hoch oder runtergeht.

Dr. Blank, die Rentenkomission schlägt eine Anpassung des Rentenalters vor. Kommt jetzt also die Rente mit 70?

Vorweg: Die Alterssicherungskommission (oder Rentenkommission) hat lediglich Vorschläge gemacht – die Politik möchte diese umsetzen. Wie genau diese Vorschläge umgesetzt und welche Abweichungen verhandelt werden, das entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren. Jedoch schlägt die Kommission die Anpassung des Rentenalters über 67 hinaus vor. Die Regelaltersgrenze und auch die Altersgrenze für einen vorzeitigen Renteneintritt sollen der Entwicklung der Lebenserwartung folgen: Und zwar indem eine um ein Jahr höhere Lebenserwartung zu acht Monaten längerer Arbeit führt. Die Kommission geht davon aus, dass die Altersgrenze zunächst um etwa sechs Monate innerhalb von 10 Jahren ansteigen wird. Der Anstieg wäre damit langsamer als derzeit. Die „Rente mit 70“ wird nicht als Ziel genannt und wird der Kommission zufolge auch nicht so bald erreicht, bleibt aber im Bereich des Möglichen.

 

Niemand soll mehr ohne Abschläge früher in Rente gehen dürfen. Ist die Rente nach 45 Beitragsjahren damit abgeschafft?

Die Kommission schlägt die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte vor: Das ist die Rente, die nach 45 Jahren, zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne Abschläge bezogen werden kann. Die Kommission möchte die Abschaffung am liebsten zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ realisiert sehen, dabei sind aber sogenannte Vertrauensschutzregelungen zu beachten. Das heißt, dass es voraussichtlich keine plötzliche Abschaffung geben wird, sondern einen stufenweisen Ausstieg oder eine endgültige Abschaffung erst in einigen Jahren, sodass Menschen ihren Übergang in den Ruhestand planen können. 

 

Was ist mit Menschen, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze schaffen?

Menschen, die nahe dem Rentenalter sind und nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, sollen nach einer Gesundheitsprüfung einfacher in Rente gehen können – hier ist positiv, dass der ausgeübte Beruf im Mittelpunkt stehen soll und nicht nur eine allgemeine Arbeitsfähigkeit. Die Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten. Zugleich schlägt die Kommission weitere Maßnahmen im Bereich der Wiedereingliederung Erwerbsgeminderter sowie Präventionsmaßnahmen vor.

Portraitfoto von Florian Blank
Wenn die Kommissionsvorschläge umgesetzt werden, würden sich die Möglichkeiten des Rentenzugangs teils drastisch verändern.
Dr. Florian Blank
Leiter des Referats Sozialpolitik im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI)

Müssen sich Beschäftigte, die kurz vor der Rente stehen, jetzt Sorgen machen?

Wenn die Kommissionsvorschläge umgesetzt würden, würden sich die Möglichkeiten des Rentenzugangs teils drastisch verändern. Die Rente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge) würde abgeschafft, die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) dürften Beschäftigte erst später nutzen. Aber die Kommission sagt auch, dass durch Vertrauensschutzregeln oder Übergangsphasen Planungssicherheit für die rentennahen Jahrgänge geschaffen werden soll. Wie diese aussehen können, konkretisiert sie aber nicht.
Was die Rentenleistungen angeht, möchte die Kommission ab 2032 die Niveaustabilisierung beenden. Die Renten würden dann wieder langsamer als die Löhne wachsen. Das würde vor allem die heutigen Rentner*innen und die jetzt rentennahen Jahrgänge betreffen, während für jüngere die neue Kapitalrente einen Ausgleich bringen soll.

 

Ein Teil der Altersvorsorge soll künftig am Kapitalmarkt angelegt werden. Habe ich Pech, wenn die Börse bei Rentenbeginn schlecht steht?

Grundsätzlich stimmt es, dass die Höhe dieses Teils der Alterssicherung von den Kapitalmärkten abhängen wird. Inwiefern aber im Verlauf des Sparens die Umschichtung in risikoärmere Anlagen ermöglicht oder vorgegeben wird, um Verluste unmittelbar vor Renteneintritt zu minimieren, ist unklar.

 

Was ist mit Menschen, die wenig verdienen? Werden sie künftig besser versorgt sein?

Die Kommission schlägt vor, die Freibeträge in der Grundsicherung auf alle Rentenleistungen anzuwenden. Das heißt, dass die Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet wird, wie es aktuell der Fall ist. Renter*innen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, stünden damit finanziell besser da. Zugleich können mehr Personen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Der Vorschlag bedeutet erstmal, dass viele Menschen mit kleinen Renten ein höheres Alterseinkommen beziehen werden. Sie müssen dafür allerdings die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Bisher sind die Freibeträge auf private Vorsorge und Betriebsrenten beschränkt sowie auf die gesetzlichen Renten von Personen mit 33 Jahren Grundrentenzeiten. Eventuell könnten die Freibeträge auch neu bestimmt werden. 

 

Wo müsste die Politik aus Ihrer Sicht dringend nachbessern?

Das Rentenpaket enthält mit dem Einbezug der Selbstständigen oder der paritätischen Finanzierung der Kapitalrente positive Aspekte. Auch die Anhebung der Altersgrenze bleibt hinter deutlich radikaleren Forderungen zurück, die in der Öffentlichkeit erhoben wurden. Gleichzeitig wird der höhere Beitrag, der durch die Einführung der Kapitalrente notwendig wird, mittelfristig durch eine Absenkung des Sicherungsniveaus und die Verschlechterungen beim Renteneintritt gegenfinanziert. Das Mindeste ist, dass im Gesetzgebungsprozess die Härtefallregelung so formuliert wird, dass sie für die Menschen eine echte Option darstellt: Denn wir wissen, dass viele Menschen schon heute nicht bis zum Rentenalter durchhalten können. Auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren wird von vielen Menschen als ungerecht wahrgenommen werden.

Grundsätzlicher lässt sich sagen, dass ein stabiles Rentensystem auch bei einem Verzicht auf die Kapitalrente zu erreichen wäre: Eine Stabilisierung des Rentenniveaus nach dem aktuellen Umlageverfahren käme Beschäftigte und Unternehmen in den kommenden Jahren günstiger. Und auch eine Kapitalrente ließe sich anders finanzieren als durch einen höheren Beitragssatz, etwa über eine Vermögensabgabe. Das wäre auch volkswirtschaftlich besser. Ich bin aber eher skeptisch, ob das Paket noch einmal aufgeschnürt wird.

Zur Person

Dr. Florian Blank ist Leiter des Referats Sozialpolitik im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Er forscht u. a. zu Themen des Sozialstaats und der Rentenpolitik. 

 

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