Dr. Blank, die Rentenkomission schlägt eine Anpassung des Rentenalters vor. Kommt jetzt also die Rente mit 70?
Vorweg: Die Alterssicherungskommission (oder Rentenkommission) hat lediglich Vorschläge gemacht – die Politik möchte diese umsetzen. Wie genau diese Vorschläge umgesetzt und welche Abweichungen verhandelt werden, das entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren. Jedoch schlägt die Kommission die Anpassung des Rentenalters über 67 hinaus vor. Die Regelaltersgrenze und auch die Altersgrenze für einen vorzeitigen Renteneintritt sollen der Entwicklung der Lebenserwartung folgen: Und zwar indem eine um ein Jahr höhere Lebenserwartung zu acht Monaten längerer Arbeit führt. Die Kommission geht davon aus, dass die Altersgrenze zunächst um etwa sechs Monate innerhalb von 10 Jahren ansteigen wird. Der Anstieg wäre damit langsamer als derzeit. Die „Rente mit 70“ wird nicht als Ziel genannt und wird der Kommission zufolge auch nicht so bald erreicht, bleibt aber im Bereich des Möglichen.
Niemand soll mehr ohne Abschläge früher in Rente gehen dürfen. Ist die Rente nach 45 Beitragsjahren damit abgeschafft?
Die Kommission schlägt die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte vor: Das ist die Rente, die nach 45 Jahren, zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne Abschläge bezogen werden kann. Die Kommission möchte die Abschaffung am liebsten zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ realisiert sehen, dabei sind aber sogenannte Vertrauensschutzregelungen zu beachten. Das heißt, dass es voraussichtlich keine plötzliche Abschaffung geben wird, sondern einen stufenweisen Ausstieg oder eine endgültige Abschaffung erst in einigen Jahren, sodass Menschen ihren Übergang in den Ruhestand planen können.
Was ist mit Menschen, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze schaffen?
Menschen, die nahe dem Rentenalter sind und nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, sollen nach einer Gesundheitsprüfung einfacher in Rente gehen können – hier ist positiv, dass der ausgeübte Beruf im Mittelpunkt stehen soll und nicht nur eine allgemeine Arbeitsfähigkeit. Die Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten. Zugleich schlägt die Kommission weitere Maßnahmen im Bereich der Wiedereingliederung Erwerbsgeminderter sowie Präventionsmaßnahmen vor.




