Die Arbeitnehmerkammer begrüßt das Ziel der Kommission, dass die Rente den Lebensstandard im Alter auf dem Niveau von mindestens 70 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens vor Steuern sichern soll. „An diesem Ziel werden wir weitere Gesetzgebungsverfahren messen. Dieses Leistungsversprechen muss jetzt auch eingelöst werden“, fordert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, und reagiert damit auf den heute vorgelegten Bericht der Rentenkommission.
Nach der aktuellen Befragung „Sozialstaatsradar“ von DGB, Arbeitnehmer-kammer Bremen und Arbeitskammer des Saarlandes entspricht dies zugleich den Wünschen der Beschäftigten, die dafür auch mehr Beiträge zahlen würden.
Da es nun auf die konkrete Ausgestaltung ankommen wird, plädiert die Arbeitnehmerkammer dafür, ausreichend Raum für eine gesellschaftliche Debatte und das Gesetzgebungsverfahren einzuplanen. „Schnell ist nicht gleich gut und das Rentenrecht kompliziert. Daher werben wir für Gründlichkeit statt Schnelligkeit“, mahnt Rosenthal.
Dass dieses Leistungsversprechen nur zu erreichen ist, wenn die Aufwendungen für Alterssicherung steigen, geht auch klar aus dem Kommissionsbericht hervor. „Eine gute Rente kostet Geld – auch das ist Mathematik“, so Peer Rosenthal.
Laut Kommission soll die gesetzliche Rente zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Rosenthal: „Dass zukünftig Selbstständige, Abgeordnete, Minijobber und langfristig auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen, ist überfällig.“
Ablehnend bewertet die Arbeitnehmerkammer den geplanten Zusatzbeitrag, um diesen nach schwedischem Modell auf individuellen Konten am Kapitalmarkt anzusparen. Das vorgeschlagene Modell hat gravierende Nachteile, da Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente nicht abgedeckt werden. Die individuellen Zahlbeträge können bei gleicher Vorleistung je nach Entwicklung am Aktienmarkt uneinheitlich ausfallen. „Wir lehnen Kapitaldeckung nicht per se ab, die Idee eines kollektiven Generationenkapitals, wie ursprünglich von der Ampel-Regierung vorgesehen, wäre aber deutlich fairer“, so Rosenthal.
Enttäuschend ist der Kommissionsbericht in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge. Dass deren Ausgestaltung komplett in die Hände der Sozialpartner gelegt wird, ohne Leitplanken hinsichtlich der Verantwortung der Arbeitgeber zu formulieren, ist eine Hypothek für den weiteren Prozess.
Aus Gerechtigkeitsperspektive höchst problematisch erscheint die pauschale Anhebung der Regelaltersgrenze in Kombination mit der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte. Viele Beschäftigte gehen davon aus, nicht bis 67 oder gar darüber hinaus durchzuhalten. „Daher sollte die Altersgrenze nicht weiter steigen. Die Arbeitsbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, dass möglichst viele es bis zur Rente schaffen“, so Rosenthal.
Sinnvoll ist, dass die Kommission vorschlägt, bessere Übergänge in die Rente für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen zu schaffen. Hier wird es auf die Details der Ausgestaltung ankommen.











