10.10.2025
Bundestariftreuegesetz: Nachbesserungen nötig
Arbeitnehmerkammer legt Stellungnahme vor
Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz geht die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt, um faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes sicherzustellen. Ziel des Gesetzes ist es, tarifgebundene Unternehmen zu stärken und Lohndumping zu verhindern. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun auch der Bund Tariftreue regeln will. Allerdings bleibt der Gesetzesvorschlag hinter unseren Erwartungen zurück – es sind dringend Verbesserungen nötig“, mahnt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes heute (Freitag) im Bundestag.
Positiv bewertet die Arbeitnehmerkammer vor allem die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Lieferaufträge sowie die geplante Einhaltung tariflicher Mindeststandards über Löhne hinaus – etwa bei Arbeits- und Ruhezeiten. Kritisch sieht die Arbeitnehmerkammer Bremen hingegen folgende Punkte:
- Der Schwellenwert von 50.000 Euro liegt deutlich zu hoch. Damit bleiben viele Aufträge außerhalb der Regelung. Die Kammer fordert eine Senkung auf 10.000 bis 25.000 Euro, bei Dienstleistungen sogar darunter.
- Ausnahmen für sicherheitsrelevante Bereiche, etwa die Bundeswehr, unterlaufen den Grundgedanken fairer Beschaffung. Tarifstandards müssen überall gelten.
- Kontrollen dürfen nicht nur anlassbezogen erfolgen. Nötig sind stichprobenartige Prüfungen, mehr Personal und eine Meldestelle für Hinweisgeber*innen.
- Tarifliche Mindestbedingungen wie Arbeitszeit und Urlaub müssen ab dem ersten Tag gelten – nicht erst nach zwei Monaten.
- Subunternehmen und Verleiher müssen wieder in die Nachweispflichten einbezogen werden, damit Tariftreue über die gesamte Lieferkette hinweg gesichert ist.
- Eine Haftung des Hauptauftragnehmers auch bei Insolvenz von Subunternehmen ist unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern.
Das Bundestariftreuegesetz allein wird die sinkende Tarifbindung in Deutschland nicht aufhalten können. Deshalb unterstützt die Arbeitnehmerkammer die Tarifwende-Vorschläge des DGB, etwa die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die Abschaffung von OT-Mitgliedschaften für Unternehmen (Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, ohne den Tarifvertrag anwenden zu müssen) und den Ausbau gewerkschaftlicher Zugangsrechte zu Betrieben.
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