Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schnelltests für alle
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Urlaubsplanung in der Pandemie
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Schulungsanspruch für Betriebsräte
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Arbeitszeit
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
Wären Sie bereit, wieder als Kranken- oder Altenpflegerin zu arbeiten? Oder könnten Sie sich vorstellen, Ihre Arbeitszeit aufzustocken? Dies ist der Ausgangspunkt der Online-Befragung „Ich pflege wieder, wenn...“, die die Arbeitnehmerkammer in Kooperation mit dem Socium der Universität Bremen heute (Montag) startet. Bis Mitte September haben ausgestiegene und in Teilzeit arbeitende Pflegekräfte die Möglichkeit, die Bedingungen zu benennen, unter denen sie in den Pflegeberuf zurückkehren beziehungsweise ihre Arbeitszeit erhöhen würden. Die Befragung ist anonym und dauert sieben bis neun Minuten. Interessierte finden die Befragung unter www.arbeitnehmerkammer.de/pflegestudie.
Die Studie fragt ein breites Spektrum von Bedingungen ab – von der Bezahlung über das berufliche Selbstverständnis bis hin zu Wiedereinstiegskursen. Sie soll damit konkrete Handlungsansätze liefern, wie Pflegekräfte zurückgewonnen und zur Stundenausweitung motiviert werden können. "Der Fachkräftemangel ist groß. Auch die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland und die Ausweitung von Ausbildungskapazitäten konnten daran bislang wenig ändern", betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.
Die Arbeit in der Pflege ist hoch verdichtet – die Belastungen sind in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegen. Die Folge: Laut einer IAB-Studie geben bis zu 39 Prozent der Altenpflegekräfte ihren Beruf innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Ausbildung wieder auf, in der Krankenpflege sind es 23 Prozent. Zudem reduzieren viele Pflegekräfte ihre Arbeitszeit, um dem Arbeitsdruck auf Dauer standzuhalten – in Bremen arbeitet jede zweite Kranken-Pflegekraft in Teilzeit (51 Prozent) sowie vier von fünf Altenpflegerinnen und Altenpfleger (77 Prozent in der stationären Altenpflege, 82 Prozent in der ambulanten Altenpflege).
Das Problem: Bislang gibt es keine belastbaren Zahlen zu der Frage, wie viele dieser Pflegekräfte wieder in ihren Beruf einsteigen oder ihre Stundenzahl erhöhen würden. Auch Studien, die untersuchen, welche konkreten Angebote und Bedingungen für den Wiedereinstieg oder die Erhöhung der Stunden nötig wären, fehlen bisher. "Die Ergebnisse der Online-Befragung sollen eine Lücke schließen und aufzeigen, wie groß das Potenzial von Pflegekräften im Land Bremen tatsächlich ist", betont Schierenbeck. Langfristig gehe es darum, das Potenzial der Pflegefachkräfte nicht nur zu kennen, sondern es auch zu heben.
Entscheidend für den Erfolg der Studie wird sein, neben den Teilzeitbeschäftigten auch ausreichend ausgestiegene Pflegekräfte zu erreichen. Wir bitten Sie daher, die Online-Befragung in Ihren Medien anzukündigen. Diese ist vom 15. Juni bis zum 15. September erreichbar unter www.arbeitnehmerkammer.de/pflegestudie
Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie bei
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-71
Fax: 0421/36301-89
(Redaktion BAM)
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-74
Fax: 0421/36301-89
(Redaktion Online)
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-48
Fax: 0421/36301-89
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten