Wie klappt die Umsetzung der Arbeitsförderung beim Jobcenter in der Stadt Bremen aktuell? Im vergangenen Jahr wurde das Geld zu schnell ausgegeben und in der Folge gab es Kürzungen.
Wir beobachten mit großer Sorge und zunehmendem Unverständnis, dass die Mittel, die das Jobcenter Bremen für die Förderung zur Verfügung hat, in diesem Jahr wohl bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Es ist niemandem zu erklären, dass wir letztes Jahr Kürzungsdiskussionen führen mussten und Kürzungen auch durchgeführt wurden und wir dieses Jahr auf eine Situation hinauslaufen, in der bis zu 15 Millionen Euro ungenutzt liegen gelassen werden. Das ist nicht akzeptabel und darf sich in keinster Weise im nächsten Jahr wiederholen. Hier ist das Jobcenter selbst, aber auch die beiden Träger des Jobcenters – insbesondere die Agentur für Arbeit bis hin zur Regionaldirektion in der Verantwortung und in der Verpflichtung.
Wer ist davon betroffen, wenn Geld liegen bleibt?
Von dieser Nichtnutzung der Fördermöglichkeiten sind im Grunde alle Menschen in der Grundsicherung betroffen. Das heißt, das Geld bleibt liegen, das ansonsten für Weiterbildung, geförderte Beschäftigung und anderen Unterstützungsmaßnahmen hätte genutzt werden können. Das ist besonders deshalb ärgerlich, weil für dieses Jahr zum Beispiel 400 Arbeitsgelegenheiten gestrichen worden sind, die man mit dem jetzt vorhandenen Geld locker hätte weiterfinanzieren können. Jede liegengelassene Förderung ist eine verpasste Chance für die Menschen in der Grundsicherung.
Was sind aus Sicht der Arbeitnehmerkammer jetzt die wichtigsten Aufgaben?
Vor allem drei Aspekte müssen aus unserer Sicht im Mittelpunkt stehen: Erstens die Förderung von Weiterbildung bis zum Berufsabschluss. Denn in Bremen haben allein 30 Prozent der jungen Menschen zwischen 25 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss. Und ein Berufsabschluss ist nach wie vor die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und für ein gutes Einkommen am Arbeitsmarkt. Der zweite Punkt bezieht sich auf Langzeitarbeitslose, die besondere Schwierigkeiten haben, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Diese Menschen müssen durch öffentlich geförderte Beschäftigung die Möglichkeit erhalten, mittelfristig in den Arbeitsmarkt einzusteigen – und dafür Fördertreppen zu entwickeln. Der dritte Punkt betrifft Geflüchtete und hier auch insbesondere Frauen. Sie brauchen einen breiten Zugang zu Sprachkursen, denn nur ein ausreichendes Sprachniveau ist die Grundlage, um einen Arbeitsplatz zu finden. Und nur wer über gute Sprachkenntnisse verfügt, hat auch die Möglichkeit, am Arbeitsmarkt aufzusteigen und dauerhaft prekäre, instabile und niedrig entlohnte Beschäftigung hinter sich zu lassen.
November 2025
Fragen: Nathalie Sander