1. November 2022
Mieter und auch Vermieter müssen zurzeit mit erheblichen Mehrkosten für Heizung, Warmwasser und Strom rechnen. Die Nebenkostenvorauszahlungen dürfen Vermieter im laufenden Kalenderjahr aber nicht erhöhen.
Erst im nächsten Jahr – nach der Nebenkostenabrechnung – können sie Erhöhungen vornehmen, wenn die Vorauszahlungen deutlich nicht ausgereicht haben. Das müssen sie aber rechtzeitig vorher schriftlich ankündigen.
Eine Anpassung schon in diesem Jahr ist nur mit Zustimmung der Mieterinnen und Mieter möglich. Das könnte allerdings sinnvoll sein, um allzu hohe Nachzahlungen zu verhindern.
Hubertus Bartelt, Rechtsberater in Bremen-Nord