Eine Hand mit Geldscheinen

Rechtstipp

Höhere Nebenkostenvorauszahlungen?

1. November 2022

Mieter und auch Vermieter müssen zurzeit mit erheblichen Mehrkosten für Heizung, Warmwasser und Strom rechnen. Die Nebenkostenvorauszahlungen dürfen Vermieter im laufen­den Kalenderjahr aber nicht erhöhen.

Erst im nächsten Jahr – nach der Nebenkosten­abrechnung – können sie Erhöhungen vornehmen, wenn die Vorauszahlungen deutlich nicht ausgereicht haben. Das müssen sie aber rechtzeitig vorher schriftlich ankündigen.

Eine Anpassung schon in diesem Jahr ist nur mit Zustimmung der Mieterinnen und Mieter möglich. Das könnte allerdings sinnvoll sein, um allzu hohe Nach­zahlungen zu verhindern.

Hubertus Bartelt, Rechtsberater in Bremen-Nord

Rechtsberatung

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