Schriftzug: „Für Kindergeldrückzahlungen ist immer der Zahlungsempfänger – also das Kind – verantwortlich.“

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„Für Kindergeldrückzahlungen ist immer der Zahlungsempfänger – also das Kind – verantwortlich.“

28. Februar 2023

Nein, das ist ein Irrtum.

Wenn die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurückfordert, müssen die Eltern beziehungsweise die Kinder­geldberechtigten diese Zahlung leisten. Auch wenn das Kind das Kindergeld direkt kassiert hat.

In einem konkreten Fall hatte eine Mutter die Familien­kasse gebeten, ihrer Tochter das Kindergeld direkt zu überweisen. Sie hatte schon länger keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Bis zum Ausbildungsende zahlte die Familien­kasse pünktlich. Was das Amt nicht wusste: Der Aus­bildungsvertrag der Tochter wurde frühzeitig beendet. Daraufhin forderte die Kasse die überzahlten Beträge von der Mutter zurück. Die Tatsache, dass nicht sie, sondern ihre Tochter das Geld bekommen hatte, war für diesen Fall unerheblich. Ebenso der Umstand, dass es keinen Kontakt zwischen Mutter und Tochter gab. Für Rückzahlungen ist immer der Kindergeldberechtigte, also hier die Mutter, ­verantwortlich.

Tipp: Durch einen förmlichen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse wird diese Rückzahlungsverpflichtung der Eltern umgangen. Es erfolgt dann die direkte Auszahlung an das Kind. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihrem Kind gar keinen oder weniger Unterhalt zahlen als das Kindergeld selbst beträgt.

Bettina von Estorff, Rechtsberaterin in Bremen-Nord