Drei Fragen

- zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

1. September 2022

Was bedeutet der Mutterschutz für Schwangere und Stillende?

Der Gesundheitsschutz der Mutter und des Babys steht an erster Stelle. Dafür enthält das Mutterschutzgesetz umfassende Regelungen. So ist etwa der Kündigungsschutz ab dem ersten Tag der Schwangerschaft vorgesehen – auch in der Probezeit. Und auch während der Stillzeit kann ein Beschäftigungsverbot gelten.

Welche Möglichkeiten habe ich beim Elterngeld?

Sie können das Elterngeld in unterschiedlichen Konstellationen beanspruchen – gemeinsam, alleine, hinterein­ander, mit und ohne Teilzeittätigkeit. Hierfür steht Ihnen das Basiselterngeld, Elterngeld-Plus, die Partnerschaftsmonate und der -bonus zur Verfügung. Je nach ge­­wählter ­Konstellation kann eine Bezugsdauer von 36 Monaten erreicht werden. Für Frühgeburten ab dem 1. September 2021 ist eine noch längere Bezugsdauer möglich.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jedes Elternteil kann jeweils drei Jahre Elternzeit nehmen, die in drei Abschnitten bis zum achten Lebensjahr genommen werden können. Auch hier stehen den Eltern bei der Einteilung der Elternzeit viele Optionen offen. Wichtig dabei: Bei der ersten Inanspruchnahme der Elternzeit müssen Sie sich für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes gegenüber Ihrem Arbeitgeber verbindlich festlegen.

Die Infoveranstaltung „Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit“ aus der Reihe „Ihr Recht – einfach erklärt“ findet am 20. September in Bremen statt. Weitere Infos und Themen