Die Postfiliale nebenan, die dauerhaft schließt. Briefe, die unregelmäßig zugestellt werden. Oder das Paket, das nie angekommen ist. Die Liste der Probleme mit Post- und Paketdienstleistern ist lang und der Ärger für Verbraucherinnen und Verbraucher groß.
Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Annika Falke
1. März 2023
Weil auch bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden in den vergangenen Jahren zugenommen haben, wurde hier ein digitales Post-Beschwerde-Tool entwickelt. Dort erhalten Betroffene erste Informationen zur Rechtslage und passende Ansprechpartner. Außerdem können sie interaktiv Musterbriefe erstellen, um sich zu beschweren.
Es gibt ein paar Dinge, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Versand von Brief und Paket beachten können, um Ärger schon im Vorfeld zu minimieren. Um zu verhindern, dass Pakete oder Briefe unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, Name und Adresse vollständig und gut lesbar anzugeben. Wer eine bereits benutzte Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes und Adresskleber entfernen oder überkleben.
Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze variiert je nach Transportunternehmen und liegt meist zwischen 500 und 750 Euro. Kommt die versandte Ware beschädigt an, muss der Absender den Schaden innerhalb von sieben Tagen an den Paketdienstleister melden. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger oder die Empfängerin dies dem Absender umgehend mitteilen. Übrigens: Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diese gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.
Sendungen im Kleinformat wie zum Beispiel Bücher und Handyzubehör müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Bei einigen Anbietern lassen sich diese auch etwas preisgünstiger in einem Umschlag verschicken. Die Sendung muss dafür oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift „BÜWA“ (Bücher- und Warensendung) versehen werden. Bücher- und Warensendungen dürfen verschlossen eingeliefert werden. Ein geschriebener oder gedruckter Text darf nicht mitgesendet werden, eine leere Karte, eine Rechnung oder ein Lieferschein schon. Gut zu wissen: Bei dieser Versandform ist die Ware nicht versichert und es gibt keine Sendungsverfolgung.
Wer Geld, Gutscheine und Wertsachen per Briefpost verschicken möchte, sollte sich absichern. Mit speziellen Versandarten können Verbraucherinnen und Verbraucher Bargeld oder Sachwerte gegen Verlust und Beschädigung in gewissem Umfang absichern. Wie die Versandarten heißen, variiert je nach Dienstleister. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorab genau über die Bedingungen informieren. Denn nur wer diese einhält, ist auch entsprechend abgesichert.
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