1. Januar 2023
Am 1. September 2022 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Kraft getreten. Es regelt, dass Pflegeeinrichtungen nur noch zur Versorgung zugelassen werden – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können –, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen.
Für Pflegefachkräfte bedeutet das unter Umständen zwar mehr Geld, es kann allerdings auch mit Verschlechterungen verbunden sein, zum Beispiel mit weniger Urlaub, verändertem Dienstort, Rufbereitschaft oder indem Sonderleistungen nicht mehr gewährt werden.
Wenn der Arbeitgeber Druck macht, schnell einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, ist Vorsicht geboten. Beschäftigte sollten diesen Arbeitsvertrag überprüfen lassen, zum Beispiel in der Arbeitnehmerkammer.
James Becker, Rechtsberater in Bremerhaven