15.10.2025
Es bleibt dabei: Keine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag!
Arbeitnehmerkammer zum Ende des Sozialpartnerdialogs
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einberufene Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz ist offensichtlich ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen. „Die tägliche Höchstarbeitszeit und das Arbeitszeitgesetz sind für die Beschäftigten ein klarer Schutzrahmen. Wir machen uns weiterhin dafür stark, dass das Gesetz unverändert erhalten bleibt – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont Peter Kruse, Präsident der Arbeitnehmerkammer.
Negative Folgen für Beschäftigte – auch in Bremen
Als Grund für das Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes wird unter anderem die schwache Konjunktur genannt. Die aktuelle Wachstumsschwäche liegt jedoch nicht an mangelnder Arbeitsbereitschaft der Beschäftigten. Das Arbeitszeitvolumen in Deutschland ist auf einem Höchststand.
Eine Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit hätte dagegen negative Folgen für die Beschäftigten und die Gesellschaft. Überlange Arbeitstage wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus – statt Produktivität zu steigern, würde sie sinken, die Krankenrate sich erhöhen. Unsere repräsentative Beschäftigtenbefragung „Koordinaten der Arbeit“ zeigt: Fast die Hälfte der Beschäftigten im Land Bremen gibt bereits an, dass sich die Arbeit negativ auf ihre Gesundheit auswirkt – 2023 waren es noch 40 Prozent. Hinzukommt: Fast ein Drittel der Befragten arbeitet in Teilzeit – jede*r Dritte aus gesundheitlichen Gründen.
Sorgearbeit wie die Betreuung und Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen braucht Zeit und lässt sich nicht beliebig über die Woche verteilen. Zudem lassen sich überlange Arbeitszeiten kaum oder gar nicht mit den Betreuungszeiten in den Kitas abdecken. Die geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes würden deshalb die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich erschweren. Da insbesondere Frauen mehr Sorgearbeit leisten, müssten vor allem sie im Beruf kürzertreten.
Der Acht-Stunden-Tag ist ein wichtiges Schutzrecht. Insbesondere nicht-tarifgebundene Beschäftigte – wie etwa Paketauslieferer oder Beschäftigte in der Gastronomie – könnten sich nicht gegen die Erwartungen der Arbeitgebenden wehren, länger zu arbeiten. Unsere Beschäftigtenbefragung zeigt überdies: Rund die Hälfte der Beschäftigten im Land Bremen macht bereits regelmäßig Überstunden, jeder Fünfte sogar mehr als drei Überstunden pro Woche. Und viele von ihnen bekommen diese Mehrarbeit nicht einmal abgegolten.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen schließt sich dem DGB an und fordert die Bundesregierung auf, dem Druck von Arbeitgeberverbänden nicht nachzugeben. Statt den Achtstundentag auszudehnen fordert die Arbeitnehmerkammer zudem: Wer Überstunden leistet, muss diese entlohnt oder in Freizeit abgegolten bekommen. Dies ist entsprechend gesetzlich zu regeln.
Das gemeinsame Positionspapier mit der Arbeitskammer des Saarlandes finden Sie hier: Die Arbeitskammern zu den Plänen der Bundesregierung zur Arbeitszeit (pdf)
Die fünfte repräsentativen Beschäftigtenbefragung „Koordinaten der Arbeit“ finden Sie hier: Die „Koordinaten der Arbeit 2025“: Befragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Bremen
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