04.08.2025
Inklusion stockt: Nur jeder dritte Betrieb erfüllt seine Pflicht
Arbeitnehmerkammer legt neue Daten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt vor
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem bremischen Arbeitsmarkt kommt nur schleppend voran. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Arbeitnehmerkammer. Nur einer von drei Betrieben erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent. „Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wie alle anderen – doch davon sind wir in Bremen noch weit entfernt“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Werkstätten statt Inklusion
2023 waren im Land Bremen rund 15.250 Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Obwohl Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen, sobald sie zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen, halten sich nur 34 Prozent aller Arbeitgebenden an ihre Pflicht, 28 Prozent haben sogar überhaupt keine schwerbehinderten Menschen eingestellt. Im Bundesländervergleich liegt Bremen damit auf dem viertletzten Platz, jedoch vor Berlin und Hamburg. Auch die öffentlichen Arbeitgeber in Bremen verfehlen mit 5,5 Prozent das für den öffentlichen Dienst selbstgesteckte Ziel von sechs Prozent.
Noch immer arbeitet in Bremen jede und jeder Fünfte mit Schwerbehinderung in speziellen Werkstätten – dies sind Sondereinrichtungen, die von den Vereinten Nationen seit Langem kritisiert werden. Die Beschäftigten sind dort zwar sozialversichert, erhalten jedoch keinen Mindestlohn. In Bremen lag das Durchschnittseinkommen 2023 bei nur 258 Euro monatlich. In den vergangenen drei Jahren schafften nur 29 Menschen den Sprung aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Doch es gibt auch langsame Fortschritte bei der Inklusion: In den Werkstätten ist die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung leicht rückläufig. Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bleibt zwar hinter der allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung zurück. Jedoch ist sie stabil, obwohl immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter einen Schwerbehindertenausweis haben. Zugleich steigt die Zahl der schwerbehinderten Frauen auf dem Arbeitsmarkt kontinuierlich. Insgesamt liegt der Frauenanteil damit jetzt ähnlich hoch wie bei den Beschäftigten ohne Behinderung. Bei den Männern ist dagegen ein Rückgang zu verzeichnen – vor allem in „Männerbranchen“ wie der Metall- und Elektroindustrie und der Logistik.
Insgesamt sind in der bremischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nur 2,2 Prozent der Ausländer*innen, aber 5,6 Prozent der Deutschen als schwerbehindert anerkannt. „Viele Betroffene wissen nichts von ihren Rechten oder scheitern an bürokratischen Hürden“, so Rosenthal. „Wir brauchen dringend mehrsprachige Angebote, insbesondere im geplanten Welcome Center.“
Jüngst hat der Bremer Senat einen neuen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Ausgangspunkt war ein 2020/2021 durchgeführtes Beteiligungsverfahren von Menschen mit Behinderung und ihren Interessensvertretungen. „Viele Betroffene haben sich mit großem Engagement beteiligt. Vor diesem Hintergrund bleibt der Landesaktionsplan trotz guter Ansätze hinter den Erwartungen zurück“, sagt Rosenthal. „Bremen sollte jetzt mit einer schnellen Umsetzung deutlich machen, dass hier wirklich etwas bewegt werden soll.“
Die Forderungen der Arbeitnehmerkammer
- Schnellere Antragsbearbeitung
Die Bearbeitung von Anträgen auf Schwerbehinderung dauert derzeit mehr als sieben Monate und muss dringend verkürzt werden. Bremen muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte geltend machen können. Ausländische Beschäftigte brauchen eine bessere Aufklärung über ihre Rechte und mehr Hilfe bei der Antragstellung. - Bundesweite Reformen
Bremen muss sich im Bund dafür starkmachen, dass die Barrierefreiheit auch in privaten Betrieben verbindlicher wird. Zudem müssen die Vertreter*innen der Schwerbehinderten und auch das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt werden. Die Werkstätten brauchen positive Anreize, damit sie mehr Übergänge von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. - Mehr Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt
Gerade junge Menschen mit Behinderungen brauchen noch mehr Unterstützung. „Private wie öffentliche Arbeitsgeber müssen Jugendlichen mit Behinderungen mehr Chancen auf eine Ausbildung geben“, sagt Rosenthal. Die Barrierefreiheit in den berufsbildenden Schulen muss deutlich schneller umgesetzt werden, als das im Landesaktionsplan angekündigt wird – der Zeitrahmen von bis zu 15 Jahren ist zu lang. Aber auch die Betriebe müssen sich mit gutem Arbeitsschutz noch mehr engagieren – und für Beschäftigte nach Erkrankungen individuelle Lösungen entwickeln, damit diese ihrer Arbeit weiter nachgehen können. Schließlich entstehen die meisten Behinderungen erst im Lauf des Lebens.
„Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern angesichts des Fachkräftemangels auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit“, betont Rosenthal. „Wir brauchen endlich mehr konkrete Maßnahmen statt reiner Absichtserklärungen.“
Das KammerKompakt „Sehr langsame Fortschritte bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“ finden Sie hier zum Download.
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