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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

25.04.2025

Auf öffentliche Daseinsvorsorge muss Verlass sein

Arbeitnehmerkammer stellt Bericht zur Lage 2025 vor

Fast 100.000 Menschen arbeiten im Land Bremen in der öffentlichen Daseinsvorsorge – das sind knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer*innen. Sie betreuen Kinder und pflegebedürftige Angehörige, fahren Straßenbahn oder holen den Müll ab und arbeiten in Krankenhäusern oder bei der Polizei. Sie sind damit der Garant, dass unser Gemeinwesen und das Arbeits- und Wirtschaftsleben funktionieren können. „Alle Beschäftigten müssen sich auf die öffentliche Infrastruktur verlassen können. Nur dann ist Erwerbstätigkeit möglich und Unternehmen bekommen die notwendigen Fachkräfte. Daher brauchen wir Investitionen in Kitas und Bildung, in Pflege und die Verkehrsinfrastruktur“, forderte Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer bei der Vorstellung des Berichts zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen.

Auch für Bürger*innen, die in schwierigen Verhältnissen leben, hat die Daseinsvorsorge eine hohe Relevanz. Befragungen wie der Deutschland Monitor zeigen: Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen der Bewertung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Zufriedenheit mit der Demokratie. „Funktioniert die Daseinsvorsorge nicht, ist das für viele ein Symbol dafür, dass auch die Politik nicht funktioniert“, warnt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer.

Die öffentliche Finanzierung ist die Achillesferse der Daseinsvorsorge. Marode Brücken und Straßen, Investitionsstau bei den Verkehrswegen, die Unterfinanzierung in der Pflege – dies sind nur einige Beispiele, an denen sich die Folgen der Sparpolitik vergangener Jahre ablesen lassen.

Die Kommunen stemmen dabei den größten Anteil der öffentlichen Investitionen: Sie zahlen mehr als die Hälfte aller öffentlichen Sachinvestitionen, also zum Beispiel für IT-Ausrüstung oder Feuerwehrfahrzeuge. Bei den öffentlichen Bauinvestitionen tragen Länder und Kommunen gemeinsam sogar mehr als 80 Prozent aller Ausgaben für Brücken, Straßen, Schulen oder Kitas. Dabei hat der Stadtstaat Bremen in den vergangenen zehn Jahren (2014 bis 2023) besonders wenig investiert. Während etwa Hamburg im Schnitt 388 Euro pro Kopf und Jahr investiert hat und Berlin immerhin noch 221 Euro, sind es in Bremen lediglich 189 Euro. Allein um den Anschluss zu halten, hätte Bremen rund 1,1 Milliarden Euro mehr investieren müssen. „Dass der Bund nun ein Finanzpaket für zusätzliche Investitionen aufgelegt hat, ist gut und wichtig – aber der Anteil für Länder und Kommunen entspricht mit 100 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zwölf Jahre nicht deren Anteil an den Investitionen insgesamt“, so Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.

Das Finanzpaket bedeutet zunächst ein Plus im bremischen Haushalt von knapp 100 Millionen Euro. Allerdings sind im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen wie beispielsweise die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, die zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führen werden. Durch diese Einnahmeausfälle, die wohl Anfang der 2030er-Jahre ihre volle Wirkung entfalten werden, drohen diese Investitionsmittel wieder aufgezehrt zu werden.

„Wichtig bleibt daher, dass die Schuldenbremse des Bundes grundlegend reformiert wird, damit notwendige Zukunftsinvestitionen nicht unterbleiben“, so Rosenthal. Zudem sollte die finanzielle Basis von Ländern und Kommunen durch Veränderungen bei der Erbschafts- und Vermögensteuer oder durch eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer gestärkt werden. Denn die Länder und Kommunen stehen nicht nur besonders unter Druck, was die Investitionen angeht – sie können auch kaum Einfluss auf die Einnahmen nehmen. „Die neue Regierung hat hier eine Chance im Sinne der Länder und Kommunen verpasst. Allein das Stopfen der Schlupflöcher für Riesenerbschaften und eine angemessene Behandlung von Betriebsvermögen könnten dem Land Bremen bis zu 60 Millionen Euro zusätzlich einbringen“, so Rosenthal.

In Bremen wird es darum gehen, Maßnahmen bis hin zur gegebenenfalls notwendigen Änderung der Landesverfassung zügig umzusetzen, um den durch die Grundgesetzänderung geschaffenen Neuverschuldungsspielraum von rund 130 Millionen Euro im Jahr nutzen zu können. Zudem müssen im Rahmen der geltenden Schuldenregeln Mittel für Investitionen aktiviert werden, indem zum Beispiel Schulbau- und Stadtentwicklungsgesellschaft durch Eigenkapital oder Darlehen eine Investitionsoffensive auslösen können. Als „finanzielle Transaktion“ würde dies nicht unter die Schuldenbremse fallen.

Forderungen der Arbeitnehmerkammer

  • Bremen sollte dennoch schon jetzt den entstandenen Spielraum nutzen, um die Daseinsvorsorge zu stärken: Im Bereich der Pflege und Gesundheit, einem der elementarsten und sensibelsten Bereiche der Daseinsvorsorge, muss die Rolle der Kommunen gestärkt werden. Gewinne von Pflegeheimen sollten gedeckelt werden, Krankenhäuser jenseits von Fallpauschalen finanziert werden. „Im Bereich der Altenpflege könnte Bremen sich an Hamburg orientieren, das die kommunale Trägerschaft ausbauen und Pflegeeinrichtungen mit 2.400 Plätzen zurückkaufen will“, so Heyduck.
  • Auch die Kinderbetreuung ist zentraler Bereich der Daseinsvorsorge. Der Kita-Kompromiss in Bremen ist auf dem Weg und soll die Betreuung der Kinder gemäß Rechtsanspruch garantieren. Für künftig wieder längere und flexiblere Öffnungszeiten und die Stärkung der frühkindlichen Bildung muss Bremen dennoch ab sofort mit einer Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive starten. Laut Koalitionsvertag sollte die attraktiv vergütete praxisintegrierte Ausbildung bis zum Ende der Legislatur erheblich auf 200 Plätze ausgeweitet werden. Dieses Ziel wird aktuell nicht weiterverfolgt – es bleibt bei nur 75 Plätzen. Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer muss dies dringend nachgebessert werden.
  • Die Löhne steigen deutlich schwächer als die Mieten – folglich ist Entspannung auf den bremischen Wohnungsmärkten nicht in Sicht. Dass die Senatskommission Wohnungsbau Genehmigungen und Prozesse beschleunigen will, ist richtig. „Bremen muss Bundesmittel zur Wohnraumförderung umfassend nutzen, um mehr günstigen Wohnraum bereitzustellen – zum Beispiel durch den Bau von Auszubildendenwohnheimen“, fordert Rosenthal.
  • Bremen muss zudem die Landesarbeitsmarktpolitik stärken. In diesem Jahr wird die Beschäftigung in Bremen und Bremerhaven nicht mehr signifikant wachsen, die Zahl der Arbeitslosen aber deutlich steigen. Daher muss Bremen zu einer strategischen und verlässlichen Landesarbeitsmarktpolitik zurückkehren, die Chancen auf Arbeit eröffnet, Aufstiege fördert und Teilhabe sichert – zum Beispiel durch ein Landesprogramm zur Schaffung von 300 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten.

Beschäftigung wächst weniger stark – in Bremerhaven stagniert sie bereits

Wie üblich betrachtet der Lagebericht der Arbeitnehmerkammer auch die Entwicklung der Beschäftigung in beiden Städten. Den größten Zuwachs mit 554 zusätzlichen Stellen verzeichnet in der Stadt Bremen der Bereich Kommunikation und IT. Erheblichen Rückgang gibt es bei der Leiharbeit. „Das ist leider immer ein Warnsignal für den Arbeitsmarkt insgesamt – denn es sind die Leiharbeitnehmer*innen, die als Erste abgebaut werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird“, betont Heyduck. Bereiche der Daseinsvorsorge wie Gesundheit und die Beschäftigung in Heimen verzeichnen ebenso einen Beschäftigungsaufwuchs wie die Metall- und Elektroindustrie.

Letztere ist in Bremerhaven für den größten Anteil neuer Stellen verantwortlich. Und auch hier wachsen Gesundheits- und Sozialwirtschaft, während die Zeitarbeit erheblich Stellen abgebaut hat. Insgesamt stieg die Zahl der Beschäftigten im Land Bremen 2024 um 437 auf 345.317. Allerdings profitierte von diesem Plus unterm Strich nur die Stadt Bremen, in Bremerhaven stagnierte die Zahl der Beschäftigten.

Den Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2025 finden Sie auf unserer Website unterwww.arbeitnehmerkammer.de/lagebericht2025

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