Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr für Versicherungen aus. Dennoch sind viele Menschen keineswegs gegen existenzbedrohende Schäden oder Einbußen gut gewappnet.
Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Anika Falke
Entscheidend ist, dass der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, an die eigene Lebenssituation angepasst wird. Wer sich vor Vertragsabschluss gut informiert, kann viel Geld und Ärger sparen.
Krankenversicherung – eine Pflicht
Die Krankenversicherung – egal ob privat oder gesetzlich – ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. In der privaten Krankenversicherung bietet oft ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft eine deutliche Beitragsersparnis. In der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der immerhin etwa 90 Prozent der Bevölkerung versichert sind, kann ein Vergleich der Zusatzbeiträge helfen zu sparen. Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind bei der neuen Krankenkasse dann nur noch zwölf Monate gebunden (statt bisher 18 Monate). Die Kündigung der alten Kasse übernimmt die neue bei Antragstellung.
Privathaftpflichtversicherung – unverzichtbar
Dieser Schutz ist unverzichtbar. Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Ohne Privathaftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten. Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens wie die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten – zum Beispiel beim Reinigen, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen oder bei einem mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger. Oftmals bringt ein Wechsel der Gesellschaft oder eine Neuanpassung auf ein aktuelles, besseres Bedingungswerk eine Beitragsersparnis.
Berufsunfähigkeitsversicherung – sehr wichtig
Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
Junge Menschen und Berufseinsteiger stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen oft nicht aus. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge.
Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob ein Antragsteller überhaupt einen Vertrag bekommt und zu welchen Bedingungen. Neben den zu zahlenden Beiträgen sind die Versicherungsbedingungen entscheidend. Zum Beispiel sollte die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit ausgeschlossen sein („abstrakter Verweisungsverzicht“).
Versichert ist im Falle der Berufsunfähigkeit dann die zuletzt ausgeübte Tätigkeit: Wenn ich meinen Job nicht mehr ausüben kann, kann ich nicht auf einen anderen Job verwiesen werden – nur weil ich zum Beispiel früher eine andere Ausbildung gemacht habe. Hier ist eine unabhängige Beratung dringend notwendig, damit das bestmögliche Angebot ermittelt werden kann.