Arbeitszeit

Flexibilität ja — aber in geschütztem Rahmen

Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Souveränität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten, um flexibel auf bestimmte Lebenssituationen reagieren zu können. Entscheidend dabei ist, dass ihr gesundheitlicher Schutz gewährleistet bleibt. Das ist beim Beantworten beruflicher E-Mails nach Feierabend eher nicht der Fall.

Text: Anne-Katrin Wehrmann
Foto: Jonas Ginter, Kay Michalak

Diese Situation erleben aktuell wohl viele Beschäftigte: Homeoffice, Videokonferenz – der Sohn kommt ins Zimmer und bittet um Hilfe bei den Hausaufgaben. Das Essen ist noch nicht gekocht, und im Nebenzimmer wird die kleine Tochter langsam quengelig, weil niemand mit ihr spielt. Der Stresspegel steigt in diesen Wochen jeden Tag ein bisschen höher, weil permanent diverse Aufgaben parallel zu erledigen sind. Abends, müde und erschöpft, wird der PC noch einmal hochgefahren: Das Smartphone hatte angezeigt, dass zwischenzeitlich mehrere Mails eingegangen sind, die dringend noch beantwortet werden müssen.

Die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Privatleben war schon vor Beginn der COVID­-19­-Pandemie ein intensiv und kontrovers diskutiertes Thema. In der Corona­-Krise sind Fragen rund um die Arbeitszeit und deren Gestaltung noch einmal verstärkt in den Fokus gerückt. Während sich viele Beschäftigte schon seit Längerem mehr Zeitsouveränität für bestimmte Lebenssituationen und für eine verbesserte Work-­Life­-Balance wünschen, fordern Arbeitgeber regelmäßig eine anders verstandene stärkere Flexibilisierung: Das gültige Arbeitszeitgesetz (s. Info-Kasten) sei nicht mehr zeitgemäß und müsse mit Blick auf die Ruhezeiten und Höchstarbeitsdauern reformiert werden, ist von ihnen häufig zu hören. Dem widerspricht Barbara Reuhl, Referentin für Arbeitsschutz und Gesundheitspolitik bei der Arbeitnehmerkammer. „Die Arbeitszeit wirkt sich direkt und indirekt auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten aus“, macht sie deutlich. Die gesetzlichen Regelungen hierzu beruhten auf arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinichen Erkenntnissen: „Auch wenn sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren gewandelt hat – daran, dass Menschen nicht unbegrenzt belastbar sind, hat sich nichts geändert.“

Spielräume noch nicht ausgereizt

Kurz vor dem Schlafengehen noch einmal kurz die Mails checken oder nach Feierabend einen Anruf vom Chef annehmen: Solche Dinge erschweren die nötige Erholung und haben auf Dauer negative Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit, betont Barbara Reuhl. „Das arbeitet ja im Hinterkopf weiter, da kann man nicht mal eben abschalten und einschlafen. Es ist darum ganz wichtig, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestruhezeit von elf Stunden Bestand hat und es eine gesetzliche Absicherung des Rechts auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gibt.“ Schon mit dem geltenden Arbeitszeitrecht seien viele Beschäftigte hohen Belastungen ausgesetzt, sagt die Referentin und verweist auf Mehrarbeit und Überstunden sowie Berufsgruppen mit generell ungünstigen Arbeitszeiten wie Schichtarbeit in der Pflege oder Abend-­ und Nachtarbeit im Gastgewerbe. Studien hätten zudem gezeigt, dass Fehlhandlungen und Unfälle mit der Dauer der Arbeitszeit zunähmen: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ausreichend Zeit, um zu regenerieren und für private Belange. Die aktuellen Regelungen zur Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit dürfen darum nicht weiter aufgeweicht werden.“

Hinzukommt, dass die im Gesetz verankerten Spielräume für eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit bisher bei Weitem nicht flächendeckend von den Betrieben genutzt werden. So kann deutlich weniger als die Hälfte der Beschäftigten eine Gleitzeitregelung in Anspruch nehmen, nur gut ein Drittel der Arbeitgeber ermöglicht Arbeitszeitkonten und lediglich zwei Prozent der Betriebe bieten ein Langzeitkonto mit der Möglichkeit eines Sabbaticals an. „Da ist noch viel Luft nach oben“, macht Barbara Reuhl deutlich. „Wir brauchen mehr Zeitsouveränität für besondere Lebensphasen, aber eben eine durch das Arbeitszeitrecht geschützte Flexibilität.“ Wenn Beschäftigte Kinder bekommen, Angehörige pflegen müssen, sich weiterbilden oder einfach eine befristete Auszeit nehmen wollen, brauche es entsprechende Modelle: „Arbeit und Privates müssen sich ergänzen können und dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen.“

Arbeitszeitgesetz AKB003_IconInfo

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verfolgt zwei grundlegende Ziele: Es soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen und den Rahmen für Flexibilität abstecken. Grundsätzlich gilt, dass an Werktagen eine Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Sie darf auf zehn Stunden erhöht werden, wenn die Mehrarbeit ausgeglichen wird und innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden beträgt. Ausnahmen sind darüber hinaus bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdiensten sowie in Notfällen möglich. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei, wobei es Ausnahmen für Beschäftigte zum Beispiel im Rettungsund Gesundheitswesen sowie in der Gastronomie gibt. Nach einem Sonntagsdienst besteht Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen. Wer zwischen sechs und neun Stunden am Stück arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen – bei mehr als neun Stunden beträgt die Mindestpausenzeit 45 Minuten. Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und Beginn der nächsten Arbeitszeit – beziehungsweise zwischen zwei Schichten – muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen.

Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten

Ein Blick nach Bremen zeigt, dass ein Fünftel der Beschäftigten bei der Arbeitszeitplanung selten oder nie Rücksicht auf familiäre Bedürfnisse oder private Interessen nehmen kann. Die Hälfte der Betroffenen empfindet dies als starke Belastung, wie aus der Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer hervorgeht. Nicht einmal 50 Prozent der Bremerinnen und Bremer sind demnach mit ihrer Arbeitszeit zufrieden: So würden viele Vollzeitbeschäftigte mit überlangen Arbeitszeiten gerne kürzertreten, während diejenigen in Teilzeit und mit Minijobs häufig mehr arbeiten möchten. Das bestätigen auch bundesweite Daten aus der jüngsten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA): Eine zunehmende Zahl der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wünscht sich demnach kürzere Arbeitszeiten.

„Insgesamt ist es förderlich für die Gesundheit, wenn Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, ihre Arbeitszeiten an ihr Leben anzupassen“, berichtet Nils Backhaus aus der BAuA-Fachgruppe „Arbeitszeit und Organisation“. Es reduziere Stress, wenn man in bestimmten Situationen flexibel reagieren könne. Hier scheint zumindest in Teilbereichen langsam Bewegung in die Sache zu kommen: So zeigen die aktuellen Daten, dass die Handlungsspielräume vieler Beschäftigter im Vergleich zur Befragung zwei Jahre zuvor immerhin zugenommen haben – insbesondere mit Blick auf individuelle Anfangs- und Endzeiten, selbstbestimmte Pausenzeiten und den flexiblen Umgang mit freien Tagen. Entscheidend sei allerdings, dass die Arbeitszeiten tatsächlich auch erfasst würden, betont Backhaus und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019, dessen Umsetzung in deutsches Recht nach wie vor auf sich warten lässt. „Eine Erfassung ist notwendig, um die Einhaltung der Arbeitszeiten kontrollieren und Überstunden ausgleichen zu können“, macht er deutlich. Zu große arbeitszeitliche Handlungsspielräume wie etwa bei der Vertrauensarbeitszeit seien im Übrigen aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes durchaus kritisch zu betrachten: „Das kann auch überfordern und dazu beitragen, dass Arbeit und Privatleben nicht mehr trennbar sind.“

Mehr Zeitsouveränität heißt mehr Eigenverantwortung

Mit Fragen wie diesen sieht sich auch Klaas Kuhlmann, Berater im Bereich Mitbestimmung und Technologieberatung bei der Arbeitnehmerkammer, regelmäßig konfrontiert. Wie kann verhindert werden, dass in einem Betrieb manche Beschäftigten regelmäßig Überstunden machen (müssen), während andere Minus-Stunden ansammeln? Wie lässt sich eine faire Verteilung von Arbeit an Wochenendtagen erreichen? Braucht es Regelungen zur Erreichbarkeit im Homeoffice? „Häufig kommen Betriebsräte mit Fragen nach Gleitzeit- und Arbeitszeitkonto-Regelungen zu uns, die sie in ihren Unternehmen umsetzen möchten“, berichtet Kuhlmann. „Dabei muss klar sein: Größtmögliche Zeitsouveränität heißt auch immer mehr Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. Diese auch mal zu Lasten des Arbeitgebers wahrzunehmen, setzt Beschäftigte allerdings häufig unter Druck.“ Er rate Interessenvertretungen daher grundsätzlich, klare Regelungen zu schaffen und auch Grenzen zu setzen, um Druck von den Beschäftigten zu nehmen und eine ausgeglichene Balance zwischen Flexibilität, Gesundheitsschutz und betrieblichen Erfordernissen herzustellen.

Was Arbeitswissenschaftler Nils Backhaus aktuell Sorge bereitet: dass sich durch die Folgen der Corona-Pandemie die Arbeitsbedingungen in einigen Bereichen noch einmal verschlechtert haben. „Gerade in den ohnehin schon stark belasteten versorgungsrelevanten Berufen wie im Pflege- und Gesundheitsbereich oder in der Lebensmittelversorgung mussten die Beschäftigten in den vergangenen Monaten noch intensiver und länger arbeiten als zuvor.“ Eine weitere negative Folge der Krise: Die traditionelle Rollenverteilung hat sich wieder verfestigt, denn überwiegend sind es die berufstätigen Frauen, die derzeit ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern. „Wir brauchen hier dringend neue gesetzliche Anreize, damit Mütter und Väter sich gleich intensiv um die Sorgearbeit und Erziehung kümmern und somit auch in gleichem Maße am Erwerbsleben teilnehmen können“, meint Arbeitnehmerkammer-Referentin Barbara Reuhl. Als Beispiele nennt sie eine Weiterentwicklung des Elterngeldes, eine Ausweitung der Partnermonate oder eine Neujustierung des Ehegattensplittings.

Gesetzliche Mindestruhezeit schützen! AKB_Icon_Comment2

Kommentar von Barbara Reuhl, Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik

Flexible Arbeitszeiten sind ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Work-Life-Balance – vorausgesetzt, Beschäftigte können sie beeinflussen.

Unsere Beschäftigtenbefragung zeigt hier Nachholbedarf, denn eine flexiblen Arbeitszeitgestaltung ist für viele ein unerfüllter Wunsch.

„Flexibel“ meint nicht „alles geht“, auch wenn die Digitalisierung scheinbar unbegrenzte Möglichkeiten eröffnet. Die Begrenzung der Arbeitszeiten und der Schutz der Mindestruhezeiten sind nicht verhandelbar. Angesichts von Tendenzen zur Entgrenzung von Arbeit und Privatsphäre und zunehmenden Arbeitsbelastungen darf der arbeitszeitliche Schutz nicht aufgeweicht werden. Weil mobile Arbeitsformen zunehmen, braucht es ein Recht auf Nichterreichbarkeit und endlich eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung, damit Beschäftigte vor Mehrarbeit geschützt werden. Rechtliche und kollektive Regelungen müssen ausgebaut werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexibleres Arbeiten im Lebensverlauf ermöglichen.

 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unserer KammerPosition „Arbeitszeit – Schutz und Souveränität für Beschäftigte“ unter www.arbeitnehmerkammer.de/downloads

Haben Sie Probleme mit Überstunden, Pausen- und Ruhezeiten oder Arbeitsaufträgen im Feierabend? Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich kostenlos arbeitsrechtlich beraten lassen. Weitere Infos finden Sie unter www.arbeitnehmerkammer.de